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Lexikon

Das LEXIKON soll das Verständnis mittelalterlicher Texte und Verhältnisse erleichtern und gibt deshalb in dem fürs Mittelalter überaus wichtigen kirchlichen Bereich nicht in jedem Fall die durch das II. Vatikan. Konzil (1963-1968) und vor allem durch dessen individuelle nachkonziliare „Fortschreibung“ geschaffenen Umstände wieder!

Literaturhinweise werden unter dem Menüpunkt „LITERATURANGABEN“ aufgeschlüsselt, Abkürzungen unter dem Menüpunkt „HOME >> Verwendete Abkürzungen“ erläutert, Pfeile >> weisen auf andere Stichwörter im „Lexikon“ hin.

Ein Glossar BUCHHÄNDLERISCHER FACHAUSDRÜCKE finden Sie hier!


ABKÜRZUNGEN
Es gibt 2 Arten von Abkürzungen („Kürzungen“) in Handschriften:
1. Suspension (Weglassung: nur der erste Teil des Wortes wird gesetzt, im äußersten Fall nur der erste Buchstabe);
2. Kontraktion (Zusammenziehung [Traube: „Auslassung“]: die Mitte des Wortes oder Teile davon fallen aus, Anfang und Ende bleiben.)
Bei der Suspension wird das Wort mit möglichst starker Kürze nur angedeutet, Kasus bzw. Verbalform müssen aus dem Zusammenhang ergänzt werden; sie ist die unbeweglichere Form, die vorwiegend in älteren und in insularen Hss. und in Inschriften auftritt, z.B. epis., episc., episcop., epc. Es gibt auch eine syllabarische Suspension, d.h. Kürzung durch den ersten Buchstaben der ersten plus den ersten Buchstaben der zweiten Silbe; z.B. at = a(u)t(em).
Bei der Kontraktion wird die Endung gesetzt; sie ist die jüngere und flexiblere Form, die dekliniert werden kann, weshalb über die gemeinte Form kein Zweifel aufkommen kann, z.B. episcopus = eps, dekliniert: epi, epo, epm. Ursprünglich wurde die S. durch einen Punkt nach dem verbliebenen Buchstaben gekennzeichnet, die K. durch einen Strich über den verbliebenen Buchstaben. Die K. ist ursprünglich keine Abk., sondern bei Umschrift der (nicht vokalisierten) hebräischen Eigennamen und bei hebraisierender Schreibung gewisser Nomina sacra vielleicht von hellenistischen Juden erfunden worden. Sie umfaßt ca. 15 oder 16 jüdische und christliche Nomina sacra, deren Kreis seit dem II. Jhdt. geschlossen ist.
Beispiele für S.: D.O.M. = Deus Optimus Maximus; epis./episc./epc. = episcopus;
Beispiele für K.: eps = episcopus [dekliniert epi, epo, epm]; ds = deus; dms oder dns = dominus; sps = spiritus; scs = sanctus.
[vgl. Ludwig Traube, Kleine Schriften, hrsgg. v. Samuel Brandt, Band III, in: Vorlesungen und Abhandlungen von L. Tr., hrsgg. v. Franz Boll, Mchn 1920, pg. 216/217, 223ff. und ders.: Nomina Sacra.]

ADVENT
Von lat. „adventus“ = Ankunft des Herrn. Vorbereitungszeit auf Weihnachten (Fasten, Abstinenz), umfassend die Wochen zwischen den vier Sonntagen vor dem Weihnachtsfest.

ADVENTSSONNTAGE
Die vier Sonntage, die dem Beginn des Kirchenjahres (Weihnachten) vorgeschaltet sind. Liturgische Farbe: violett.
Lateinische Namen haben sich nur für den 3. und 4. Adventssonntag eingebürgert. Die lateinischen Namen gehen nach dem jeweils ersten Wort des >>Introitus des Meßformulars. Die evangelisch-lutherische Kirche hat die lateinischen Namen im wesentlichen beibehalten, während sich die römisch-katholische in der Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil weitgehend vom Lateinischen getrennt hat. Die Introituseingänge lauten:
1. Ad te levavi animam meam... = zu Dir erhebe ich meine Seele... (Psalm 24,1). Liturgische Farbe: violett. Stationskirche: Groß St. Marien (Sta. Maria Maggiore) in Rom.
2. Populus Sion, ecce, Dominus veniet ad salvandas gentes... = Volk von Sion, siehe, der Herr wird kommen, die Heiden zu erlösen... (Jesaja 30,30). Liturgische Farbe: violett. Stationskirche: Zum hl. Kreuz in Jerusalem (Sta. Croce in Gerusalemme) in Rom.
3. GAUDETE in Domino semper... = Freuet euch allezeit im Herrn (Philipper 4,4). Liturgische Farbe: violett oder rosarot. Stationskirche: St. Peter
4. RORATE, caeli, desuper, et nubes pluant justum... = Tauet, Himmel, von oben! Ihr Wolken, regnet den Gerechten! (Jesaja 45,8). Liturgische Farbe: violett. Stationskirche: Zu den hll. Zwölf Aposteln.

ARKANDISZIPLIN
Die altchristliche Sitte, über gewisse kultische Handlungen wie Taufe und Eucharistie vor Ungetauften Schweigen zu bewahren oder nur in dunklen Andeutungen zu sprechen. Zeugnisse darüber gibt es seit dem III. Jhdt., mit dem Ende der Antike verschwand diese Übung. Ausführlich: LThK I 863

ALTAR
Tisch aus Holz oder Stein zur Feier des Meßopfers, auf einem Podest in der Kirche; als Thron Christi schon im IV. Jhdt. auch Symbol Christi. Ab dem VI. Jhdt. enthält er Reliquien und wird deshalb ortsfest. Der Altar trug idR den Tabernakel, in dem das Allerheiligste (Hostien) aufbewahrt wird (Ausnahme: Sakramentshäuschen in der Gotik, die wegen ihrer Höhe mit der Altarretabel in Konflikt kämen und deshalb seitlich im Altarraum angebracht sind). Auf oder über dem Altar soll zur Betonung der Identität von Kreuzes- und Meßopfer ein Kruzifix angebracht sein.

ALTARPRIVILEG
In manchen Kirchen trägt der Hauptaltar die Aufschrift „Altare privilegiatum“. Das bedeutet idR,
• daß hier fast jeden Tag die Votivmesse eines bestimmten Geheimnisses oder Heiligen gelesen werden darf, oder
• daß Seelenmessen auch an Tagen, an denen es nach den Rubriken sonst untersagt ist, gelesen werden dürfen, oder
• daß dort für Verstorbene durch eine Meßfeier ein Ablaß gewonnen werden kann (ein Privileg, das am Allerseelentag jeder Altar hat);
[vgl. LThK I 375/376 (Änderungen nach dem II. Vatikan. Konzil)].

AMBO(N)
Von gr. ἀναβαίνω. Zur Schriftlesung, für Cantor oder Prediger dienende Bühne mit Brüstung und Pult zum Auflegen des Buchs. Er ist Vorläufer der Kanzel; andere Bez.: lectrinum, tribunal, analogium, pulpitum. [ausführlich LThK I 423/24; Jungmann I 527; Abb. bei Laag, WB, p. 7]

ANGARIA, AE f.
(gr., pers. Ursprungs) Leistungsverpflichtung ggü. dem Staat, Frondienst, Hand- und Spanndienst, Fronfuhre, Fronfuhrwerk, das von Grundeigentümern für den öffentlichen Dienst zu stellen war. Angarius, i m.: reitender Eilbote [Georges I 425, DNP I 699]. Solche Dienste hatten v.a. Bauern noch im XX. Jhdt. gegenüber dem Staat zu leisten. Ausfluß dieser antiken Verpflichtung ist z.B. auch die heute noch bestehende Dienstleistungspflicht gem. Art. 12, Abs. 2 des Grundgesetzes:
„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“

ANTIQUARIUS
Im kLat. Anhänger und Kenner der altrömischen Sprache und Literatur, im Spätlat. der Buchschreiber, der sich bes. auf die großen Schriften der Spätantike verstand. Auch Buchreparaturen gehörten zum Berufsbild. Cassiodor († 583) schreibt über diesen „freien“ Berufsstand in den «Institutiones divinarum et saecularium litterarum», I 30, 1: „Ego tamen fateor votum meum, quod inter vos quaecumque possunt corporeo labore compleri, a n t i q u a r i o r u m mihi studia, ... non immerito ... plus placere, quod [weil] et mentem suam ... instruunt et Domini praecepta ... disseminant.“ und: „Tot enim vulnera satanas accipit, quot antiquarius domini verba describtit.“
[Qu.: Walter Berschin: Antiquarius, in: Lexikon d. ges. Buchwesens, Bd. I p. 108].
Librarius = Buchschreiber; quadratarius = Steinschreiber (Traube III, p. 219).

ARS DICTAMINIS s. BRIEF

ARTES LIBERALES
Der mittelalterliche Wissenschaftsbetrieb teilt die Wissenschaften in vier Fakultäten (facultas, mlat. = Fähigkeit, Eignung; Korporation, in der solche Eignung bewiesen werden soll) ein:
Theologie, [kanonisches] Recht, Medizin, Artes liberales.
Jeder Student gehörte zwangsläufig einer von ihnen an (vgl. die damalige Eingliederung der Handwerker in Zünfte). Die größte war die „Artisten-“fakultät, die zugleich propädeutischen Charakter hatte, weil jeder Scholar hier beginnen mußte, damit er später in eine der drei „oberen“ Fakultäten aufrücken konnte. Ihr Lehrplan gliederte sich in sieben „freie Künste“ (septem artes liberales: liberare = [die Persönlichkeit des Menschen] freimachen), die in zwei Gruppen eingeteilt wurden:
das Trívium [die drei Wege; sie waren die „Grundstufe“, daher die heutige Bedeutung von „trivial“]: Grammatik, Rhetorik, Dialektik, und
das Quadrívium [die „vier Wege“]: Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie.
Obwohl sich die Artistenfakultät dergestalt in einen gewissen Gegensatz zur Theologie begeben hatte, beabsichtigte sie nicht, diesen damit zu betonen, sondern wollte vielmehr den „Begriff der Wahrheit als Wissenschaft in dieser propädeutischen Artistenfakultät entwickeln“.
[Qu.: Fritz Paepcke, in: Ruperto Carola 10 (1958) 272]

BIBEL

Die biblischen Bücher:
Übersicht nach der Ausgabe der Vulgata, ed. Robert Weber (>> Literatur), in der Reihenfolge, in der sie in der Bibel stehen. In Klammern […] die Abkürzungen nach der Edition von Robert Weber; ihre Form ist im mediävistischen Bereich die gebräuchlichste (es gibt noch andere Abkürzungen, die aber mit Hilfe der nachfolgenden Angaben entziffert werden könnten). Die nach den Loccumer Richtlinien (>> Einheitsübersetzung) als verbindlich vereinbarte Namensschreibweise ist, sofern sie vom erstgenannten Namen abweicht, durch (Kursivschrift) gekennzeichnet.

Altes Testament: 46 Bücher:
5 Bücher des Moses oder Pentateuch (= Genesis [Gn, Gen], Exodus [Ex], Leviticus [Lv, Lev], Numeri [Nm, Num], Deuteronomium [Dt, Dtn];
die Bücher Josue [Ios, Jos], Richter [Idc = Iudicum; Ri], Ruth [Rt, Rut],
das 1. Buch Samuels oder der Könige [I Sm, Sam], das 2. Buch Samuels oder der Könige [II Sm, Sam], das dritte, nach dem Hebräischen erste, Buch der Könige [III Rg, Kön], das vierte, nach dem Hebräischen zweite, Buch der Könige [IV Rg, Kön], das erste und zweite Buch Paralipomenon oder der Chronik [I und II Par, Chr],
das erste Buch Esdras (Esra), im Hebräischen Buch Esdras genannt [I Esr], das Buch Nehemias (Nehemia), auch das zweite Buch Esdras genannt [II Esr, Neh], die Bücher Tobias [Tb, Tob], Judith (Judit) [Idt, Jdt], Esther (Ester; Vg auch Hester) [Est] und Job/Hiob (Ijob) [Iob];
das Buch der Psalmen [Ps (G) bzw. Ps (H)]; die Sprüche Salomos (Proverbia) [Prv, Spr], das Buch Ecclesiastes oder der Prediger oder Kohelet [Ecl, Koh], das Hohelied Salomos [Ct = canticum canticorum, Lied der Lieder, Hld], das Buch der Weisheit [Sap, Weish], das Buch Ekklesiastikus oder Jesus, der Sohn Sirachs [Sir];
die „großen“ Propheten: Isaias [Is, Jes], Jeremias [Ier], die Klagelieder des Propheten Jeremias (Threni oder Lamentationes Ieremiae Prophetae) [Lam, Klgl],
die 15 „kleinen“ Propheten: Baruch [Bar], Ezechiel [Ez], Daniel [Dan], Osee oder Oseas [Os, Hos], Joel [Ioel, Joel], Amos [Am], Abdias (Obadja) [Abd, Obd], Jonas (Jona) [Ion, Jon], Michäas (Micha) [Mi, Mich], Nahum [Na, Nah], Habakuk [Hab], Sophonias (Zefanja) [So, Zef], Aggäus (Haggai) [Agg, Hag], Zacharias (Sacharja) [Za, Sach], Malachias (Maleachi) [Mal];
das 1. und 2. Buch der Makkabäer [I und II Mcc, Macc].

Neues Testament (27 Bücher):
Die vier Evangelien nach Matthäus [Mt], Markus [Mc, Mk], Lukas [Lc, Lk] und Johannes [Io, Joh] und die Apostelgeschichte (Actus Apostolorum; acta Apost. werden die nicht kanonischen, d.h. apokryphen Apostelakten genannt) [Act, Apg];
die Briefe des Apostels Paulus: an die Römer [Rm, Röm], an die Korinther [I und II Cor, Kor], an die Galater [Gal], an die Epheser [Eph], an die Philipper [Phil], an die Kolosser [Col, Kol], an die Thessalonicher [I und II Th, Thess], an Timotheus [I und II Tim], an Titus [Tit], an Philemon [Phlm], an die Hebräer [Hbr, Hebr],
die katholischen Briefe (der Apostel) Jakobus [Iac, Jak], Petrus [I und II Pt, Petr], Johannes [I und II und III Io, Joh], Judas [Iud, Jud];
die Apokalypse oder Offenbarung des hl. Apostels Johannes [Apc, Offb].
Die Paulusbriefe richten sich zum Teil an Gemeinden in Kleinasien, der römischen Provinz „Asia“, der heutigen Türkei. Dieses Gebiet ist seit den ersten Jahrhunderten christlich, was sich erst durch den Einfall der Turkvölker seit dem XI. Jahrhundert geändert hat. Die Galater wohnten auf der asiatischen Halbinsel östlich von Konstantinopel (Istanbul) um die Stadt Nikomedien (Izmit), die Epheser nahe von Smyrna (Izmir), Kolossä liegt bei Denizli, sö. von Smyrna; im heutigen Nordgriechenland liegen Philippi und Thessaloniki. Die zweite Gruppe, die Katholischen Briefe, rührt nicht von Paulus her und heißt wohl deshalb „katholisch“, weil sie zumeist den Charakter von Rundschreiben haben (katholos = allgemein gültig, d.h. nicht an bestimmte Adressaten).

In manchen >> Septuaginta-Hss. folgen den Pss. Cantica (Lieder) des Alten und Neuen Testaments, darunter die Oratio (Gebet des) Manasse [OrMan] aus dem I. oder II. Jhdt. v.Chr., die nicht-kanonischen Bücher III und IV Esr, der Ps 151 [Ps CLI] und der Brief an die Laodicener [Laod], d.i. die Gemeinde von Laodizäa in Phrygien, (heute Türkei, nahe Denizli, sö. von Smyrna (Izmir), im XII./XIII. Jhdt. zerstört von Mongolen und Türken). Diese Texte zählen nicht zum festgelegten Kanon der biblischen Bücher. Der Kanon (gr. = Regel, urspr. babylon.-assyrisch = Meßschnur), d.h. die Festlegung auf 27 neutestamentliche Bücher, bildete sich vom II. bis zum IV. Jhdt. heraus und steht seitdem fest.

BIBELÜBERSETZUNGEN

(im Aufbau) Das AT

BISCHOF (Bezeichnungen)

In mittelalterlichen lateinischen Schriften erscheinen regelmäßig sieben verschiedene Bezeichnungen für den Bischof (nach Dr. T. Licht): antistes, episcopus, papa(!), pontifex, praesul, presbyter, sacerdos. Bei Übersetzungen ist daher zu beachten, daß jedes dieser Wörter neben seiner ggf. sonstigen Bedeutung auch „Bischof“ bedeuten kann.

BREVIARIUM

1) kurzes Verzeichnis, Auszug, Auswahl
2) Sammelwerk mit Auszügen
3) i.e.S.: das offizielle liturgische Gebet- und Andachtsbuch der katholischen Kirche >>Brevier.

BREVIER

offizielles liturgisches Gebet- und Andachtsbuch der katholischen Kirche. Es ist nach den Jahreszeiten in vier Teile gegliedert: Pars verna, aestiva, autumnalis, hiemalis. Der Tag hat 8 Tagzeiten (Horen): Matutin, Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper, Complet(orium). An der Entwicklung hatten die Mönche großen Anteil; die Zunahme des Umfangs des Breviers führte zur Aufteilung in mehrere Bände, was unter Papst Gregor VII. 1074 zur Verkürzung und Zusammenfassung in 1 Buch führte - so erklärt sich der heutige Name. Viele Orden und die Ostkirche haben eigene Breviere. [Qu. Wilpert, Sachw., s.v.] >>Breviergebet

BREVIERGEBET

In der Frühzeit der Kirche bürgerte es sich ein, daß der Bischof mit seinem Klerus, aber auch jeder einzelne Priester in seiner Kirche zu bestimmten Zeiten - ursprünglich am Morgen und am Abend - Gebetsstunden hielt (Matutin und Vesper), über deren Inhalt aber keine Einzelheiten überliefert sind. In Anlehnung an das Gebet der Apostel (Apg 2,15; 10,9; 3,1) beteten die Christen bald zur 3., 6. und 9. Stunde des Tages, was die seit dem 4. Jhdt. entstehenden Asketen und Mönche in ihre regelmäßige Tagesordnung aufnahmen. Später kamen weitere Zeiten (Horen) dazu: Vigil = Matutin, Laudes vom Abend bis zum Morgen, dann die Prim zur 1. Stunde (= 7 Uhr) und die Komplet (oder das Completorium) am Abend (ca. 20/21 Uhr).
In der „lateinischen“ Kirche des Abendlandes bestimmten bald die Mönche den Inhalt der Horen: Psalmen (jedes Vierteljahr wurden alle Psalmen einmal gebetet), Antiphonen (abwechselnd von zwei Gruppen gesungene Lob- und Bittgebete) und Lesungen aus der Schrift und den Kirchenvätern, zum Abschluß die „Kollekte“.
Im Prinzip besteht jede Gebetsstunde aus gleichbleibenden (Ordinarium) und täglich bzw. stündlich wechselnden Teilen (Psalterium, Proprium de tempore sowie Proprium und Commune Sanctorum für einzelne Heiligenfeste und für Gruppen von solchen Heiligenfesten, die keine eigenen Gebete haben).
Die Tage der Woche sind nach römischer Art numeriert: Feria Ia = Dominica = Sonntag; Feria IIa bis VIa = Montag bis Samstag.
Zum Breviergebet verpflichtet sind die Inhaber der höheren Weihen Subdiakone, Diakone, Priester, Bischöfe, aber auch bei Laien ist das Breviergebet verbreitet. Für sie wurden mitunter von Künstlern prächtig illuminierte „Stundenbücher“ geschaffen, z.B. «Les très riches heures du Duc de Berry“» (Musée Condé, Chantilly bei Paris, um 1416).

Ausführlicher informiert das LThK, Band II, col. 679-684, wo sich auch Literaturangaben finden.

BRIEF

[lat. „breve scriptum“ = kurzes Schreiben; ahd. briaf, mhd. brief, neben as. und afr. bref, anord. bréf. Urspr. Bedeutung „Urkunde, kurze schriftliche Festlegung“, noch in „Brief und Siegel“, „verbriefen“, „Schuldbrief“, „Adelsbrief“, „Meisterbrief“, „Ablaßbrief“; die heutige Bedeutung beruht auf „Sendbrief“, das seit mhd. Zeit vereinfacht wird; s. Kluge, p. 105, Paul, p. 113.] Schriftliche Mitteilung, die das gesprochene Wort ersetzt (der antike und der mittelalterliche Brief wurden idR laut gelesen bzw. vorgelesen).

Ältestes Kulturdenkmal, tritt zusammen mit dem Gebrauch der Schrift auf, seit s. IV v. Chr. gibt es Briefliteratur; in der Antike waren für den Briefstil literarische Vorbilder und die allgemeinen rhetorischen Regeln maßgebend, während das Mittelalter „infolge der größeren sozialen Schichtung und umfassender Briefstillehren (Briefsteller) reichere … Formen entwickelt“ hat [Schmale]. Bedeutende Briefautoren sind: Cicero, Horaz, Ovid, Paulus, Ambrosius, Hieronymus, Augustinus, Abaelard, Petrarca, Enea Silvio Piccolomini, Erasmus von Rotterdam, Pascal, Montesquieu, Rousseau, Mme. de Staël, Goethe, Schiller u.v.a.

Die ars dictaminis: In der Spätantike entwickelte sich in den Kanzleien eine formalisierte Briefkunst, d.i. die kunstvolle Verfertigung von [Prosa-]Texten, speziell von offiziellen Briefen. Die «Ars dictaminis» hat das spätantik-frühmittelalterliche Fünferschema mit den Redeteilen der spätantiken Rhetorik verbunden. Die einzelnen Teile des Briefs sind seither etwa:
Salutatio i.w.S. [Begrüßung; >> Muster s.u.]; sie zerfällt in
-- inscriptio [Bezeichnung des Adressaten]
-- intitulatio [Bezeichnung des Absenders, meist mit „Demutsformel“]
-- salutatio i.e.S. [Begrüßung; dabei ist idR das Wort „optat“ oder „dicit“ zu ergänzen]
• Arenga/Prooemium/Exordium (Einleitungsteil, besteht in Blandities [Schmeichelei] und Captatio benevolentiae [Werben um Wohlwollen])
Narratio (Erzählung; sie gibt die Causa blanditiei [den Grund für die Schmeichelei] und die Insinuatio [Mitteilung] an)
Petitio (Bitte, Ersuchen; sie enthält, u.U. in Form einer ausführlichen Argumentation, den eigentlichen Kern und Zweck des Briefs.)
Conclusio (Schluß)

Muster mittelalterlicher Briefkunst sind die Briefe zwischen Abaelard und Héloïse (aus: Petrus Abaelards «Historia calamitatum» [d.i. Brief I]). Hier die Eingänge des Briefwechsels:
Der erste Brief Héloïses (d.i. Brief II) beginnt: „Meinem Herrn, nein, meinem Vater! Meinem Gatten, nein, meinem Bruder! Seine Magd, nein, seine Tochter! Seine Gattin, nein, seine Schwester! Meinem Abaelard seine Héloïsa!“
Abaelards Antwort (= Brief III) beginnt: „Héloïsa, seiner geliebtesten Schwester in Christo, Abaelard, ihr Bruder in Christo!“
Héloïses Antwort (= Brief IV) wiederum: „Ihrem Einziggeliebten nach Christus seine Einzigliebende in Christus!“
Abaelards Antwort (= Brief V): „Der Braut Christi der Knecht Christi!“
Und wieder Héloïse (= Brief VI): „Suo specialiter sua singulariter“, d.h. „Ihrem unumschränkten Herrn seine insonderheit ergebene Dienerin!“

[Vgl. zum Ganzen mit Literaturangaben: Peter Koch in DNP 13, 545-551; Franz-Josef Schmale, LThK II 686/87; Klaus Beitl, a.a.O. 687/88; Johann Michl, a.a.O. 688-693; Wilpert, Sachwörterbuch, p. 105-107; s.a. >> Briefsteller. NB! die Terminologie der verschiedenen Autoren ist nicht einheitlich.]

BRIEFSTELLER
Sammlung echter oder erfundener Briefe als stilistische oder formale Vorbilder, die diese schematisieren und eine Brieftheorie aufstellen. Der älteste [bekannte?] Briefsteller, von Demetrios von Ägypten, einem Griechen, wahrscheinlich in der römischen Kaiserzeit, hieß «Typoi epistolikoi», war ein Schulbuch und stellt 21 Briefarten vor. In fränkisch-karolingischer Zeit benutzte man Formelbücher, an denen sich der Briefstil orientierte; ab s. XI entwickelte man in Italien Briefsteller; Blütezeit in Deutschland ist das Barockzeitalter (Harsdörffer: Teutscher Secretarius, 1661; Stieler: Der allzeit fertige Secretarius 1673), später (1751) leitete Gellert zu einem natürlicheren Briefstil über.
[Lit.: Franz-Josef Schmale, LThK II 693/94; Kroh, Lexikon, p. 159, s.v. Demetrios; Wilpert, Sachwörterbuch, p. 108]

BUCHDRUCK
Schon Ende des XIV. Jhdts. hatte man begonnen, außer Bildern auch Texte in Holzplatten zu schneiden: Blockbuch. Nach Vorarbeiten in Straßburg seit etwa 1436 erfand um 1440 Johannes Gutenberg (Gensfleisch) in Mainz ein Hochdruckverfahren mittels beweglicher Lettern aus Metall. Seine Leistung bestand darin, daß er das Problem der Herstellung der Lettern aus Metall löste. Die ersten Druckorte in Europa sind Mainz (um 1440), Straßburg (1458), Bamberg (1462), Köln (1466), Augsburg (1468), Nürnberg (1470).
Drucke aus der Zeit vor 1500 nennt man Wiegendrucke (Inkunabeln, von lat. incunabula, -orum, n. pl., Windeln, Wiege, Kindheit, erster Anfang), solche aus der Zeit nach 1500 heißen Frühdrucke.

BUCHFORMATE (buchhändlerisch)
Duodez (12°): ca. 10-15 cm,
Oktav (8°); ca. 15-25 cm,
Qu.-8° Queroktav: Oktavformat, aber die Breite überwiegt die Höhe,
Quart (4°): ca. 25-35 cm,
Folio (2°): ca. 35-45 cm,
Groß-Folio: mehr als 45 cm Rückenhöhe.

CENTO, CENTONEN
Cento, lat. für Filzdecke, Bettlermantel, Bauernkittel, ist ein Gedicht, aus verschiedenen Versen eines oder mehrerer Dichter zusammengesetzt, eine Gattung poetischer Spielereien. Der Name kommt von dem aus Flicken zusammengesetzten Rock z.B. eines Harlekins. Die Gedichte sind so aus Versen oder Teilen davon zusammengesetzt, daß sie in der entstandenen Verbindung einen neuen Sinn ergeben. Die ältesten Centonen sollen zu Zeiten des Kaisers Claudius (41-54 n.Chr.) entstanden sein. Homerische Centonen stammen aus byzantinischer Zeit und ergaben eine biblische Geschichte (gedruckt Venedig 1504), vergilische Centonen  («Cento Vergilianus de laudibus Christi») hat Proba Falconia (gest. vor 380) geschrieben.
Der Cento setzt außerordentliche Belesenheit des Dichters und entsprechende Kenntnisse des Lesers voraus, er ist Collage im Sinne der Intertextualität. Auch Renaissance und Barock liebten die Kunstform, man findet sie bei Jesuitendramen, bei Sebastian Brant, Marianne von Willemer und Goethe, bei Expressionisten, Dadaisten und Surrealisten. Die Autoren haben einen vorromantischen Originalitätsbegriff, der nicht das Einmalige, erstmalig Geschaffene meint (vgl. Wilpert, Sachwörterbuch, „Original 1.“, sondern aemulatio (Wetteifer mit älteren Vorbildern). Diese hat ihren negativen Sinn (Imitation, Epigonentum) erst in der Romantik erhalten.
(Lit.: Wilpert, Sachwörterbuch, „Cento“ und „Imitation“; DNP 10, „Proba“)

CHRYSOGRAPH
Codex, dessen Buchstaben in Goldschrift ausgeführt (Chrysographie) sind. Der Untergrund ist oft in Purpur eingefärbt.

CIC
Codex Iuris Canonici. Das Gesetzbuch der Römisch-Katholischen Kirche wurde 1917 von Papst Benedikt XV. approbiert (= erlassen) und hat damals das Corpus Iuris Canonici abgelöst (CIC 1917, can. 4 bis 6); 1983 hat es Papst Johannes Paul II. vollständig neugefaßt. Es ist eingeteilt in „canones“ (Abk. c., can., pl. cc.), die in Paragraphen (§§) unterteilt sind. Hier im Lexikon wird idR der CIC von 1917 zitiert, was gelegentlich, aber nicht konsequent, durch die Bezeichnung „CIC 1917“ zum Ausdruck kommt.

CONSUETUDINES
(consuetudinarium, ordo ordinarius, statuta): Monastische „Gewohnheiten“, entstanden, weil die Ordensregel nicht alles im einzelnen voraussehen konnte oder weil Gesetze im Lauf der Zeit an neue Gegebenheiten angepaßt werden müssen. Die ersten stammen schon aus klösterlichen Reformen im VIII. und IX. Jhdt.; sie sind meist nach Reformklöstern oder Reformorden benannt. Ausführlich: LThK III col. 48/49.

CORPUS IURIS CIVILIS

Das Corpus iuris civilis des oströmischen Kaisers >> Justinian (482-565, Kaiser seit 527) besteht in seiner heutigen Gestalt aus vier Teilen:
1. Institutionen (kurzes Lehrbuch, das den Inhalt des C. i. kurz zusammenfaßt und damit in sein Studium einführt), publiziert 21. 11. 533. Sie bestehen aus vier Büchern.
2. Digesten (oder gr. Pandekten), publiziert 16. 12. 533. Sie enthalten Auszüge (Fragmente) aus den Schriften der römischen Juristen, die Justinian zusammenstellen ließ und mit Gesetzeskraft versehen hat. Sie umfassen 50 Bücher.
3. Der Codex iuris civilis, publiziert 16. 11. 534, enthält kaiserliche Erlasse und Gesetze von Justinian und den früheren Kaisern (meist auszugsweise), die Justinian zusammengestellt und als einheitliches Gesetz publiziert hat. Der Codex umfaßt 12 Bücher.
4. Die Novellen sind Nachträge, die Justinian und seine Nachfolger nach Vollendung des Corpus iuris herausgegeben haben. Die spätere Rechtswissenschaft hat sie dem Corpus iuris hinzugefügt. Als Gesetze gingen sie, soweit sie dem Corpus iuris widersprechen und soweit sie später rezipiert wurden, diesem vor, da sie jüngeren Datums sind (Rechtsgrundsatz: Lex posterior derogat legi priori).
[QQu.: Rudolph Sohm: Institutionen – Geschichte und System des römischen Privatrechts. Bearbeitet von Ludwig Mitteis, herausgegeben von Leopold Wenger; Berlin 1949; p. 4ff.– S.a. Kroh, Lexikon, s.v. Iustinianus, p. 333, und Corpus iuris civilis, p. 151]

Wirkungsgeschichte
Das Corpus galt im ost-römischen Reichsgebiet, in und nach der Völkerwanderung wurde es von Rechtsvorstellungen der Germanenvölker mehr oder weniger stark beeinflußt, in Gebieten mit starkem nationalen Bewußtsein setzten sich eigene Rechtsvorstellungen durch (England), aber auf dem Kontinent blieben römischrechtliche Elemente erhalten, teilweise sogar bestimmend.
Im Mittelalter war das Corpus unbekannt, es wurde erst nach und nach durch die oberitalienischen Juristen wieder „entdeckt“ (Lombardei, Mailänder Lehensgerichtspraxis, Universität Padua), und zwar hauptsächlich über die Novellen – es gab lateinische, griechische (aber: „Graeca non leguntur“). Ab 1100 waren es vor allem die Juristen der Universität Bologna, die Glossatoren, die sie mittels Glossen, d.s. Rand- oder Interlinear-Anmerkungen, weiterentwickelten; ihre Nachfolger, die Postglossatoren kommentierten es). Dadurch blieben Teile davon immer noch rechtsgültig. Von Konrad II. bis Friedrich I. (Conrad I 358) wurde es am Hofgericht, ab Ende s. XV am Kammergericht (Appellationsgericht, aber auch I. Instanz) angewandt, was die im hohen Mittelalter eingetretene starke Rechtszersplitterung etwas gemildert hat. Man griff auf die Arbeiten der Glossatoren und Postglossatoren zurück und rezipierte das Römische Recht (zusammen mit dem Corpus iuris canonici und dem langobardischen Lehnsrecht „Libri feudorum“).
Noch im heutigen Recht finden sich Spuren des Corpus iuris: So gehen z.B. die Einteilung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in 5 Bücher und bes. der „Allgemeine Teil“ des BGB auf die „Institutionen“ zurück.
Im Schuldrecht ist es der Dienstvertrag (lückenhaft: kein Arbeitsrecht) und das Kaufrecht, im Familienrecht die elterliche (fr. väterliche) Gewalt (hier aber auch kirchlich-rechtliche Einflüsse); Sachenrecht und Erbrecht haben germanische Wurzeln.

CREDO in der Liturgie – Geschichtliche Entwicklung

Das Glaubensbekenntnis („Credo“ nach dem Anfangswort, „Symbolum“, griech. „Erkennungszeichen“) folgt in der heiligen Messe an Sonntagen und bestimmten Festtagen auf die Lesungen und die Predigt („Homilie“). Es ist Teil des Wortgottesdienstes und eine Kurzfassung der Glaubensinhalte. Früheste Formeln: Röm 10, 9; 1 Kor 15, 3-5 (KKK 186).

Es gibt zwei Formen; beide verbinden die Christen von heute über fast zwei Jahrtausende hinweg mit den frühen Christen der ersten Jahrhunderte:

1. Das sog. „apostolische“ Glaubensbekenntnis ist in Rom entstanden (Bezeichnung von Ambrosius, ep. 42, 5; Beginn: „Ich glaube an Gott, den Vater, den allmächtigen …“; Wortlaut bei Denzinger 6, Denzinger-Hünermann 30), die Formel war ursprünglich nur als Taufbekenntnis im Gebrauch, d.h. sie wurde bei der Taufe vom Taufbewerber gesprochen (daher die „ich“-Form). In der Liturgie wurde es vom Konzil von Trient bis zum II. Vatikanum bei Taufe, Priesterweihe und in der Osternacht verwendet.

2. Das „Nizaeno-Constantinopolitanum“ stammt aus der Ostkirche; es wurde notwendig als Bekenntnis der Rechtgläubigkeit (Orthodoxie) infolge des Auftretens des Gnostizismus [Dualismus u.a., Menschheit des leidenden Erlösers] im II. Jhdt., der Periode der Apologeten im II./III. Jhdt. und der christologischen Häresien (bes. Arianismus [leugnet die Wesensgleichheit von Gott Vater und Sohn] und Monophysitismus [leugnet die göttliche Natur Christi]) im IV. Jhdt. Die erste textliche Festschreibung nahm das 1. Ökumenische Konzil 325 in Nizäa [heute Iznik, sw. von Istanbul in Kleinasien] vor (Denzinger Nr. 54; Denzinger-Hünermann Nr. 125), erweitert wurde der Wortlaut [nach Eduard Schwartz] um die Formulierungen „Licht vom Licht“, auferstanden „gemäß der Schrift“ und „heilig“ als Zusatz bei der Kirche durch das Konzil von Chalcedon 451 [heute Kadiköj am Bosporus gegenüber Istanbul]. Vom (2. ökumen.) Konzil von Konstantinopel 381 sind über das Credo keine Aussagen überliefert, aber in der 3. Sitzung des (3. ökumen.) Konzils von Chalcedon wurde ein Text als Bekenntnis „der 150 heiligen Väter, die in Konstantinopel versammelt waren“, somit als „Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis“, festgeschrieben, der schon 374 in sehr ähnlicher Form von Epiphanius von Salamis († 403) in seinem Werk «Ancoratus», cap. 119, überliefert ist. Sein Wortlaut hat sich dann durchgesetzt, wenn es auch immer kleinere Textvarianten gegeben hat. Das Bekenntnis wurde zu Beginn des VI. Jhdts. vom Patriarchen von Konstantinopel in die Meßfeier aufgenommen, ging von dort 589 in den Ritus der Westgoten in Spanien ein; von dort – oder direkt aus Konstantinopel über die Iren und Alkuin – gelangte es zwei Jahrhunderte später zu den Franken. Es ist noch heute allen großen Kirchen des Ostens und des Westens gemeinsam (KKK 195).

Die Franken haben auch einen Zusatz zum Credo gefördert: das „Filioque“ [= der Heilige Geist geht vom Vater und vom Sohn aus]. Schon Augustinus hatte den Sachverhalt erkannt, eine römische Glaubensformel (PL 105, 57f) soll ihn schon vor 400 formuliert haben; vor 587 kam der Gedanke nach Spanien (3. Synode von Toledo 589) und wurde in einzelne Symbola aufgenommen. Gegen den Widerstand Papst Leos III. († 816) und des Konstantinopler Patriarchen Photius († 891) versuchten die Karolinger, den Zusatz durchzusetzen; seit dem 11. Jhdt. hatte das Filioque seinen festen Platz im lateinischen Credo. Es bildet einen der wenigen Unterschiede zwischen der Orthodoxie und der lateinischen Kirche und fehlt in den Glaubensbekenntnissen der mit Rom >>unierten Kirchen.

Das Symbolum ist in drei Hauptteile gegliedert: 1. Gott und die Schöpfung, 2. Christus und die Erlösung, 3. Der Heilige Geist (Irenäus v. Lyon, demonstr. apost. 100); nach einer von Ambrosius, explanatio symboli 8 (PL 17, 1158D) erwähnten Tradition zählt man auch 12 Artikel, um mit der Zahl der Apostel das Ganze des apostolischen Glaubens zu versinnbilden (KKK 190/191).

Endgültig festgelegt hat den Wortlaut des Credo in der längeren Form das Konzil von Trient in seiner III. Sitzung am 4. Februar 1546 im «Decretum de Symbolo Fidei» folgendermaßen:
„Credo in unum Deum, Patrem omnipotentem, factorem cœli et terrae, visibilium omnium, et invisibilium: et in unum Dominum Jesum Christum, Filium Dei unigenitum, et ex Patre natum ante omnia saecula; Deum de Deo, lumen de lumine, Deum verum de Deo vero; genitum, non factum, consubstantialem Patri, per quem omnia facta sunt; qui propter nos homines, et propter nostram salutem, descendit de cœlis, et incarnatus est de Spiritu sancto ex Maria Virgine, et homo factus est; crucifixus etiam pro nobis sub Pontio Pilato, passus et sepultus est; et resurrexit tertia die, secundum scripturas; et ascendit in cœlum, sedet ad dexteram Patris; et iterum venturus est cum gloria iudicare vivos et mortuos; cuius regni non erit finis: et in Spiritum sanctum Dominum, et vivificantem; qui ex patre filioque procedit; qui cum Patre et Filio simul adoratur, et conglorificatur; qui locutus est per Prophetas: et unam sanctam Catholicam et Apostolicam Ecclesiam. Confiteor unum Baptisma in remissionem peccatorum, et expecto resurrectionen mortuorum et vitam venturi saeculi. Amen.“
Der Wortlaut des Nizaeno-Constantinopolitanum ist es auch, der in die Kirchenmusik Eingang gefunden hat.

Seit 1971 gilt im deutschen Sprachraum der Wortlaut, auf den sich die katholische und die altkatholische Kirche und die EKD geeinigt haben. Derzeit ist für das Meßformular vor allem die kürzere Form des sog. Apostolischen Glaubensbekenntnisses in Gebrauch (die das Filioque nicht enthält).
[Für Beratung und Unterstützung bei diesem Stichwort danke ich Herrn Hugo L. Müller]

Quellen:
• Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der Römischen Messe, I. Band, III. Teil, Abschn. 2, Kap. 8, Wien 1952 (u.ö.). (Sig. UB Q 7266-1-78)
• Heinrich Denzinger, Joh. Bapt. Umberg: Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, Freiburg i. Br. 1932 (u.ö.); spätere Ausgaben haben als Mithrsg. Adolf Schönmetzer; lat., zit. n. Randnr. (Sig. UB 2005 A 415; 63 A 495)
• Heinrich Denzinger: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Übers. von Peter Hünermann, Freiburg, Basel, Rom, Wien 1991 lat.-dt., zit. n. Randnr. (Sig. UB 92 A 821; 89 A 2889)
• Josef Höfer, Karl Rahner [Hrsg.]: LThK, Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Aufl., Freiburg i. Brsg. 1957ff., unter den Stichwörtern *Credo (Bd. 3, col.88/89), Apostolisches Glaubensbekenntnis (Band 1, col. 760-762), Glaubensbekenntnis (Bd. 4, col. 935ff.), Filioque (Bd. 4, col. 126-128), Symbol (Bd. 9, col. 1208f.), Symbolforschung (Bd. 9, col. 1210/12).
• Joseph Ratzinger: Einführung in das Christentum. Vorlesungen über das Apostolische Glaubensbekenntnis. München 1968 u.ö., zuletzt 2005.
• KKK – Katechismus der katholischen Kirche. München u.a. 1993 (zit. n. Randnr.) (Sig. UB 93 A 5362).
• PL – Jacques-Paul Migne: Patrologiae cursus completus (zit. Bd., col.)

DIPTYCHON
Zweiteilige zusammenklappbare Schreibtafel. Aus Holz, Edelmetall oder Elfenbein, mit Wachsüberzug auf den Innenseiten.
Als Buchformat: schmales Hochformat von 1:2 bis 1:3 haben in Spätantike und Mittelalter Amts- und Wirtschaftsbücher, die die Gutsverwalter bei ihren Inspektionsreisen zu Pferd mitführten und wegen der schmalen Form leicht am Gürtel hängend tragen konnten. Es ist teilweise durch die Verwendung von spätantiken Diptychen bedingt («Codex purpureus» von Monza, ein Cantatorium des IX. Jhdts., Cantatorium von St. Gallen aus der Mitte des XII. Jhdts.), z.T. weil es den Amtsbuchcharakter des spätantiken Diptychons suggeriert (als Handbuch des Abtes, als Verwaltungsverzeichnis wie das «Capitulare de villis» und andere Listen und Verzeichnisse, als Vorsängerbuch oder Cantatorium, als städtisches Arzneimittelverzeichnis wie die Pharmacopoeia Augustana, Augsburg 1573 (s. Walter Berschin, Diptychonformat, in: Philobiblon 44 (2000), S. 231–236; ders.: Lexikon d. ges. Buchwesens, Bd. VI p. 561).

DONATISTEN
Der Donatismus wurzelt in der diokletianischen Verfolgung und entzündet sich an der Spannung zwischen den „traditores“ im Klerus (die in der Verfolgung hl. Bücher und Geräte ausgeliefert hatten) und den Fanatikern des Märtyrerenthusiasmus. Er hat keine eigentliche Lehre entwickelt, sondern ist im wesentlichen eine bestimmte Praxis kirchlichen Lebens geblieben (Schisma). Sein theologisches Grundproblem ist die Bindung der Gültigkeit der Sakramente an die Heiligkeit des Spenders. Deshalb gehört zu ihm z.B. der Gedanke der Wiedertaufe, aber auch eine besonders positive Einstellung zum Märtyrertum, die u.a. eine Selbstmordwelle auslöste, und ein kompliziert widersprüchliches Verhältnis zur Staatsautorität (Ruf nach staatlicher Unterstützung gegen Orthodoxe bei gleichzeitiger prinzipieller Ablehnung jeder staatlichen Einmischung in Religionsfragen). Er verband (positiven) altchristlichen Enthusiasmus mit einem numidisch-afrikanischen Partikularismus, der sich gegen die (kirchliche) Vorherrschaft Roms wandte. Ein Bischof Donatus von Casae Nigrae in Numidien (heute: Negrine, Südostalgerien), der sich schon um 313 als Führer profilierte, gab wahrscheinlich der Bewegung den Namen; in den sog. Donatistenstreit griffen auch mehrfach die Kaiser Konstantin d.Gr., Konstans und Julian, auf katholisch-orthodoxer Seite die Bischöfe Optatus von Mileve und Augustinus ein. Niedergang der Bewegung nach dem Einbruch der Vandalen in Afrika ab 429/435, Untergang im VII. Jhdt.
Qu.: Ausführlich und eingehend vgl. Ratzinger und Ueding in LThK III 504-506.

DOXOLOGIE

gr. doxa = Glaube; Glaubensbekenntnis. Gebetsformel, z.B. „Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem heiligen Geiste. Amen.“

EINHEITSÜBERSETZUNG

0. Vorgeschichte:
Für das Mittelalter registriert Hans Rost 817 deutsche Bibelhss., darunter 43 Vollbibeln, 599 alttestamentliche, wovon 342 Psalmen sind, 165 neutestamentliche, davon 34 Evangelien. Dazu kommen Evangelienharmonien und andere Dichtungen. Eine der ältesten deutschen Bibelübersetzungen befindet sich in einer Handschrift der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg und ist ein Jahrhundert vor derjenigen Luthers entstanden. Alle diese Übss. beruhen auf der Vulgata. Die katholische Kirche benutzte für die Katechese bis zum Ende der 50er Jahre Übersetzungen, die entweder die Vulgata zugrundelegten oder doch in besonderer Weise berücksichtigten. Auf Grund einer Denkschrift des Katholischen Bibelwerks Stuttgart beauftragten die deutschen katholischen Bischöfe die Bischöfe Freundorfer (Augsburg), Leiprecht (Rottenburg) und Schick (Bamberg), eine neue Übersetzung der Bibel aus den Urtexten für den kirchlichen Gebrauch zu schaffen, um einen besseren Zugang zum Wort Gottes zu ermöglichen. Den Bischöfen wurde ein Arbeitsausschuß aus Exegeten, Katecheten, Liturgikern und Sprachwissenschaftlern beigegeben. Die Übersetzungsarbeit begann 1962. Als das Vatikanum II den Gebrauch der Landessprache auch für die Liturgie freigab, schlossen sich die Bischöfe deutschsprachiger Gebiete in Europa an. Die katholischen Bischöfe bemühten sich auch um die Mitarbeit der evangelischen Konfession in Deutschland.

1. Ein gescheitertes ökumenisches Projekt. Die (kath.) Deutsche Bischofskonferenz, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und das Evangelische Bibelwerk beschlossen 1966, eine gemeinsame Übersetzung wichtiger biblischer Texte zu erstellen und beriefen dazu eine Übersetzerkommission. Diese beschloß vorab, die Schreibweise der biblischen Eigennamen zu vereinheitlichen und betraute damit Pastor Klaus Dietrich Fricke und P. Dr. Benedikt Schwank OSB. Den von ihnen erarbeiteten Entwurf nahm die Kommission auf einer Sitzung im ehem. Kloster Loccum (Niedersachsen, zw. Minden und Nienburg) am 8. Juli 1967 an; im selben Jahr wurden diese „Loccumer Richtlinien“ vom Plenum der Übersetzerkommission der Einheitsübersetzung, endlich im März 1968 auch noch von der Mitgliederversammlung des Evangelischen Bibelwerks gutgeheißen. Schließlich wurden sie nach dreijähriger praktischer Erprobung, Beratung und teilweiser Veränderung 1970 verabschiedet; dem stimmten nacheinander die Bischofskonferenz, der Rat der EKD und das EBW zu.

2. Das Ergebnis: Einheitsübersetzung. Die im folgenden gemeinsam erarbeitete und verantwortete Einheitsübersetzung des NT und der Psalmen wurde 1979 für das NT abgeschlossen und ab etwa 1980 für die Verwendung in der katholischen Liturgie vorgeschrieben. Die evangelische Seite hat entsprechendes, wohl angesichts der hohen emotionalen Bedeutung der Lutherschen Übersetzung für die Protestanten, entgegen katholisch-ökumenischen Erwartungen nie beabsichtigt und auch nicht getan, vielmehr begann sie, bei ökumenischen Veranstaltungen neben der „ökumenischen“ (aber offenbar als „katholisch“ empfundenen) Einheitsübersetzung stets auch die Verwendung der Lutherbibel zu fordern.

3. Die Bibel der Lutheraner: Der Versuch der EKD in den 70er Jahren, die Lutherbibel von 1534/45 in der Fassung von 1912 zu revidieren, war wegen erheblicher Realisierungs- und Akzeptanzprobleme (u.a. wegen der Abweichung von der Sprache Luthers) abgebrochen worden. Nachdem sich die EKD an der Einheitsübersetzung interessiert gezeigt hatte, nahm sie jedoch bald wieder die Revision der Lutherbibel in Angriff und realisierte sie 1984. Diese Revision ist bis jetzt in der EKD in Gebrauch. So wird die Einheitsübersetzung heute außer von den Katholiken nur von der „Kirche der Heiligen der letzten Tage“ („Mormonen“) in Deutschland verwendet. 2005, vor einer beabsichtigten Revision der Einheitsübersetzung, kündigte die EKD ihre Mitarbeit dann auf und gab als Grund die vatikanische Instruktion „Liturgiam authenticam“ von 2001 an.

4. Die Bibel der Reformierten: Die Zürcher Bibel geht auf die Reformation Huldrych Zwinglis zurück. Sie wurde zuletzt in den Jahren 1907-1931 „nach dem Grundtext aufs Neue übersetzt“. Philologische Korrektheit der Übersetzung wird der Erhaltung der traditionellen Sprache vorgezogen. Seit 1987 ist erneut eine Revision in Arbeit, bisher sind veröffentlicht die vier Evangelien und die Psalmen (1996) sowie Hiob, Kohelet und Hohelied (1998). Zwar ist ebenfalls wieder philologische Genauigkeit das Übersetzungsziel, aber man strebt jetzt „eine geschmeidigere, gehobene Sprache“ an.

ELISION

>> Synaloephe.

EMBLEM
(gr.: Eingefügtes, Einlegearbeit): Sinnbild; will Abstraktes in einem konkreten Bild erfassen. Es war bes. beliebt im Barock und besteht dort aus drei Teilen: dem Lemma (Motto, inscriptio = abstrakte Überschrift, die komprimiert eine Erkenntnis zusammenfaßt) und dem Sinnbild (Icon, pictura = vereinfachte bildliche Darstellung), welche beiden oft ein Rätsel abgeben, sowie einem Text (Subscriptio, oft als Epigramm), der das Dargestellte erklärt und so das Rätsel lösen hilft. Mit Hilfe zahlreicher Emblemsammlungen des XVI./XVII. Jhdts., allen voran derjenigen Andrea >> Alciatis, Augsburg 1531, konnten viele vorher unverstandene Feinheiten der Barockliteratur entschlüsselt werden.
[vgl. ausführlicher Wilpert, Sachwörterbuch, s.v.]

EMBOLISMUS
1. Liturgie: Bitte um Sündenvergebung im Hinblick auf den bevorstehenden Empfang der hl. Kommunion am Ende der Meßliturgie: Fortführung der letzten Vaterunserbitte: Das Vaterunser wird nach dem Kanon der Messe gebetet; es schließt mit den Worten „libera nos a malo“. Diese Bitte wird so weitergeführt:
Libera nos, quaesumus, Domine, ab omnibus malis, praeteritis, praesentibus et futuris: et intercedente beata et gloriosa semper Virgine Dei Genitrice Maria, cum beatis apostolis tuis Petro et Paulo, atque Andrea, et omnibus sanctis, da propitius pacem in diebus nostris: ut, ope misericordiae tuae adiuti, et a peccato simus semper liberi et ab omni perturbatione securi … [Erlöse uns Herr, wir bitten Dich, von allem Übel, sei es vergangen, gegenwärtig oder zukünftig; und auf die Fürsprache der seligen, glorreichen, allzeit reinen Jungfrau und Gottesmutter Maria, wie auch Deiner hll. Apostel Petrus, Paulus, Andreas, und aller Heiligen, gib barmherzig Frieden in unseren Tagen. Komm uns zu Hilfe mit Deinem Erbarmen, daß wir von Sünden allzeit frei und vor jeder Beunruhigung gesichert seien. …]
Der E. hat in allen Liturgien des Westens und des Ostens mit Ausnahme der byzantinischen sein Gegenstück. Ansätze für dieses Gebet im lateinischen Westen sind bei Augustinus und Benedikt von Nursia bekannt.
Daß neben den Apostelfürsten Petrus und Paulus als einziger der Apostel Andreas namentlich genannt wird, geht darauf zurück, daß Petrus und Paulus die Apostel Roms sind, während Andreas der Apostel ist, den Konstantinopel, das „neue Rom“, für sich beanspruchte. Seine Aufnahme in dieses Gebet ist „halb Gegenzug, halb Entgegenkommen“ gegenüber der orthodoxen Kirche.
[vgl. Jungmann II 353].

2. Kalender: Im mittelalterlichen Kalender 7 Schaltmonate, die in 19 Julianischen Jahren eingeschoben wurden, um Mond- und Sonnenjahr annähernd in Übereinstimmung zu bringen.
[Näheres siehe Klauser/Meyer, pg. 68.]

ENALLAGÉ
(gr.: Vertauschung) Änderung einer Wortbeziehung, z.B. Zuordnung eines Adjektivs zu einem übergeordneten Substantiv, obwohl es logisch zum untergeordneten (meist ein Genitiv) gehört („Des Knaben lockige Unschuld“ [J. W. v. Goethe, Das Göttliche]). Gefühlsmäßige Vorwegnahme des stärkeren Eindrucks; daher modern häufig im impressionistischen Stil, in antiker Dichtung [Vergil!] nur als poetische Stilfigur zulässig. Wird häufig auch als Fehler empfunden („In baldiger Erwartung Ihrer Antwort“). [vgl. Wilpert, Sachwörterbuch, 210 s.v.]
Verwandte Erscheinung: >> Prolepsis 

EPYLLION
(griech.: „Kleinepos“): Diminutivform von „Epos“. Das Wort „Epyllion“ hat als erste Bedeutung „kleine Rede, kleines Wort, kleine Aussage“ und konnte also auch >>Gnomen bezeichnen. In der Bedeutung „kleines Epos“ (Bezeichnung eines literarischen Werkes) wird es erstmals bei Athenaios (von Naukratis, um 200 n.Chr.) als Bezeichnung für ein Werk «Epikichlides» verwendet, das dort Homer zugeschrieben wird. [Für diese Auskunft danke ich herzlich Frl. Titika Aslanidou, Athen.]
Schon der alexandrinische Dichter Kallimachos (~ 300-240 v.Chr.) hatte eine Kleinform an Stelle der nicht mehr zeitgemäßen großen heroischen Form „Epos“ für Episodendichtungen gelehrter Dichter für gelehrtes Publikum gefordert, ohne dafür jedoch diese Bezeichnung zu verwenden.
Albin Lesky bezeichnet damit eine vom Großepos abweichende Erzählweise.
Beispiele finden sich u.a. bei Catull, Ovid und in der Appendix Vergiliana (den im MA. Vergil zugeschriebenen Epyllien «Culex» und «Ciris»). [Näheres, bezüglich der Wortherkunft leicht Abweichendes bei Wilpert, Sachwörterbuch, 8. A., p. 231, s.v.]

EVANGELIAR
Buch für den gottesdienstlichen Gebrauch in Spätantike und Mittelalter, das die vier Evangelien vollständig (Ggs. >> Evangelistar), u.U. auch mit einigen Briefen, enthält. vgl. Wilpert, Sachwörterbuch, s.v.
Terminologie: Oberbegriff: Lektionar; darunter Evangeliar i.w.S.; zerfällt in Evangeliar i.e.S. und Evangelistar; dazu (heute) Lektionar i.e.S. für die übrigen Lesungen aus der Hl. Schrift, z.B. den Briefen usw.
[vgl. LThK VI 934/935 s.v. Lektionar!]

EVANGELIENHARMONIE
Dichterischer Versuch, die vier Evangelien so in ein Werk zusammenzufassen, daß eine einheitliche und fortlaufende Darstellung des Lebens Jesu entsteht. Ggs. Synopse, in der die Evangelien von Mt, Mk und Lk (= „die Synoptiker“) so einander gegenübergestellt werden (zwei- bis dreispaltig), daß gleiche oder ähnlich lautende Textstellen beieinander stehen.
Beispiele: Tatian, «Diatessaron» (um 170); Juvencus, «Evangeliorum libri quattuor» (329); Otfried von Weißenburg, «Liber evangeliorum theodisce conscriptus» (um 863/871 vollendet). Die Literaturgattung geht auf die theoretische Grundlegung durch Augustinus «De consensu evangelistarum» zurück, wirkte im frühen Mittelalter auf Prudentius, Proba, Paulinus von Nola, Orosius, Venantius Fortunatus und die Dichter der karolingischen Renaissance, später über Petrarca (1304-1374) bis zu Klopstocks († 1803) «Messias» und wurde von Johannes Calvin († 1564), Andreas Osiander († 1552) und Martin Chemnitz († 1586) weiterentwickelt (von letzterem stammt auch die Bezeichnung).
[Quelle: Wilpert, Sachwörterbuch, pg. 247; LThK III 1233/34.]

„EVANGELIENSEITE“
In der von Anfang an in der Kirche üblichen und vom tridentinischen Konzil bestätigten >>Zelebrationsrichtung stand der Priester nicht – wie seit 1972 üblich – mit Blickrichtung zur Gemeinde („zum Volk“), sondern er blickte, wie die Gemeinde, zum Altar, damit idR nach Osten, der aufgehenden Sonne (= Symbol für Christus) entgegen, bzw. nach Jerusalem, wo Christus gelitten hat und auferstanden ist, d.h. auf Gott zu. Das Meßbuch mit den liturgischen Texten wurde dabei abwechselnd von den Meßdienern (Ministranten) auf die linke oder rechte Altarsseite getragen. Da das Evangelium dabei von der Gemeinde aus gesehen links gelesen wurde, erhielt diese Altarsseite den Namen „Evangelienseite“, während die rechte die Seite der Lesung, d.h. der Epistel, war: „Epistelseite“.

EVANGELISTAR
(Perikopenbuch): Zusammenstellung aller für die Sonn- und Feiertagsmessen bestimmten Abschnitte aus den Evangelien, wie sie in der Reihenfolge des Kirchenjahres gelesen werden. Ggs. >> Evangeliar.
[Quelle: Wilpert, Sachwörterbuch, s.v.; LThK VI 934/935 s.v. Lektionar!]

FASTENSONNTAGE
Sonntage zwischen Aschermittwoch (kirchliche Bezeichnung für den Tag nach dem Fastnachtsdienstag), d.i. der Tag, mit dem die >>Fastenzeit beginnt, und der >>Karwoche. Liturgische Farbe: violett.
Die 5 Fastensonntage trugen lateinische Namen nach dem jeweils ersten Wort des >>Introitus des Meßformulars. Der Protestantismus hat die lateinischen Namen im wesentlichen beibehalten, während sich die römisch-katholische Kirche in der Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil weitgehend vom Lateinischen getrennt hat. Die lateinischen Namen lauteten:
1. INVOCÁBIT me et ego exáudiam eum... = er ruft Mich an und Ich erhöre ihn... (Psalm 90,15). Liturgische Farbe: Violett. Stationskirche: St. Johann im Lateran (S. Giovanni in Laterano).
2. REMINÍSCERE miserationum tuarum, Domine... = Herr, gedenke Deiner Güte (Psalm 24). Liturgische Farbe: Violett. Stationskirche: Sta. Maria in Domnica.
3. ÓCULI mei semper ad Dominum... = Meine Augen schauen immer auf zum Herrn (Psalm 24,15). Liturgische Farbe: Violett. Stationskirche: St. Laurentius vor den Mauern (S. Lorenzo fuori le mura)
4. LAETÁRE, Jerusalem, et conventum facite, omnes qui diligitis eam... = Freu dich, Jerusalem; kommt alle zusammen, die ihr es liebt... (Jes 66,10). Dieser Sonntag setzt eine freudige Komponente in der sonst ernst gestimmten >>Fastenzeit, die die Osterfreude ahnen läßt. (Vgl. dazu auch >>Advent und dessen 3. Sonntag >>Gaudete.) Liturgische Farbe: Violett oder rosarot(!). Stationskirche: Zum hl. Kreuz in Jesusalem (Sta. Croce in Gerusalemme).
5. JÚDICA me, Deus, et discerne causam meam de gente non sancta... = Schaff Recht mir, Gott, und führe meine Sache gegen ein unheiliges Volk... (Psalm 42,1). Liturgische Farbe: Violett. Stationskirche: St. Peter. Seit der >>Liturgiereform von 1972 trägt dieser Sonntag nur die Bezeichnung „5. Fastensonntag“, vorher nannte man ihn auch „Passionssonntag“ oder „ersten Passionssonntag“.
>>Palmsonntag.

FASTENZEIT

Begriff: Vorbereitungszeit auf Ostern, beginnt mit dem Aschermittwoch, endet am Samstag der Karwoche, dem Karsamstag (dem Tag vor Ostern, der heute oft falsch „Ostersamstag“ genannt wird; Ostersamstag ist der Samstag der Osterwoche, d.i. der Woche nach Ostern – in der logischen Reihe Ostermontag, -dienstag usw.).

Geschichte:
Ursprünglich in der Urkirche eine Fastenwoche, gegen Ende des IV. Jhdts. in der Ostkirche (Patriarchate Konstantinopel, Antiochien, Jerusalem und Alexandrien) vierzig (daher „Quadragesima“) Fasttage (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), d.h. acht Wochen; in Rom bis etwa 400 drei Wochen, dann 40 Tage ab dem Sonntag >>Invocabit (war nur eine Vorbereitungszeit auf die Kartage und Ostern), erst im VII. Jhdt. eine eine 40tägige Fastenzeit vor Ostern, mit Ausnahme der Sonntage, daher Beginn am Aschermittwoch (= „Caput Quadragesimae“).

Fastenpflichten
sind: Nur einmalige Mahlzeit am Tag, morgens und abends ist eine kleine Stärkung erlaubt: CIC 1917, can. 1251 § 2; Enthaltung von Fleischspeisen (= Abstinenz, CIC can. 1250: nur Fleisch und Fleischerzeugnisse) gehört nicht zu den Fastenpflichten, ist aber an allen Freitagen (Gedenken an den Tod Jesu) gefordert: CIC can. 1252 § 1.

Verpflichtet
zur Abstinenz sind alle ab Vollendung des 7. Lebensjahres, die Fastenpflicht trifft alle vom vollendeten 21. bis zum Beginn des 60. Lebensjahres (CIC can. 1254), Kranke sind ausgenommen. Aschermittwoch, Karfreitag (Feiertag!), alle Freitage und Samstage der Fastenzeit, die >>Quatembertage, die Vigiltage von Pfingsten, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen und Weihnachten (= „Heiliger Abend“) sind Fast- und Abstinenztage: CIC can. 1252 § 2. In der Advents- und Fastenzeit ist keine feierliche Trauung möglich: CIC can. 1108 § 2.
NB! Der CIC 1983 hat die Fasten- und Abstinenzgebote demgegenüber stark reduziert.

Zu den Fastentagen der griechisch-orthodoxen Kirche vgl. LThK IV 38 s.v. Fastentage.

Zu den Volksbräuchen in der Fastenzeit vgl. LThK IV 38/39 s.v. Fastenzeit, II.

FERIA, FERIAE
(in den liturgischen Büchern): ursprünglich die Feiertage (im Liber Pontificalis u.a. dahin gedeutet, daß man alle Tage für Gott frei sein müsse), dann die besonderen Gebetstage der alten Kirche, anfänglich nur „feria IV. [quarta]“ für den Mittwoch, „feria VI. [sexta]“ für den Freitag, später auch für die anderen Wochentage: „feria II. [secunda] für Montag, „feria III.“ für Dienstag, „feria V.“ für Donnerstag. Der Samstag ist „sabbatum, -i,“ n., auch pl. „sabbata“; „sabbatum sanctum“ ist der Karsamstag [s. a. oben >> Fastenzeit]. „Sabbatum“ kann auch „die Woche“ bedeuten: „una sabbati“ oder „... sabbatorum“ = am ersten Tag der Woche = Sonntag. Dieser Tag heißt aber auch (meist) „dominica“ [ergänze: „dies“], z.B.: Dominica Pentecostés = Pfingstsonntag, Dominica in albis = Weißer Sonntag [1. Sonntag nach Ostern]; entsprechend: Feria II. infra octavam Pentecostés = Pfingstmontag.
[Lit.: Sleumer: Kirchenlat. WB, pp. 331, 685 und 284; LThK IV, col. 83 und IX, col. 188/89].

FIGURA ETYMOLOGICA
rhetorische Figur: siehe: Rhetorik: Wortspiele

FUSSWASCHUNG
Die Fußwaschung, von der das Evangelium der Gründonnerstagsliturgie (Joh 13,14) berichtet, ist eine Mahnung zur Reinheit der Seele vor dem Empfang der Himmelsspeise. Der Brauch, ausgeführt durch Sklaven, galt bei den Morgenländern als ein Zeichen der Verehrung und Liebe vor allem gegenüber Gästen und Fremden. Uns erinnert er an die Demut und die Liebe, mit denen Jesus am Abend vor seinem Leiden den Aposteln die Füße wusch. Die Fußwaschung wurde in der Liturgie bis zum II. Vatikanischen Konzil nur in Kathedral- und Abteikirchen an 12 Greisen, Priestern oder Armen vollzogen; die Kirche befolgte dabei den Auftrag („mandatum“, so die lat. Bezeichnung) des Heilandes, der zu seinen Aposteln sprach: „Ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so tut, wie ich euch getan habe.“ Jesus ermahnt darin uns alle zu demütiger und liebender Dienst- und Liebesbereitschaft gegen unsere Nächsten.

Der Brauch ist urkirchlich und breitete sich vom 4. Jhdt. an im lat. Liturgiegebiet allgemein aus, nur in Rom nicht. Ab dem Ende des 7. Jhdts. findet sich der Brauch in Bischofskirchen (Nachweis: Regional-Konzil von Toledo 694). Für die päpstliche Liturgie des Gründonnerstags ist sie ab dem 12. Jhdt. nachgewiesen und verbreitete sich dann (wieder) über ganz Europa. Die liturg. Neuordnung der Karwoche 1956 durch Pius XII. fügte sie im Anschluß an das Evangelium (Joh 13) und die Homilie als fakultativen liturgischen Akt in das Abendmahlsamt ein. Die Ostkirche läßt sie nach Art eines Mysterienspiels parallel zur Verlesung des Evangeliums zusammen mit den anderen Ereignissen, die das Evgl. schildert, ablaufen. Der Bischof und auch der byzant. Kaiser vollzogen alle Handlungen, die das Evangelium schildert, nach. In Bayern soll sie der König - wie es auch andere christliche Fürsten Europas vom Mittelalter bis in neuere Zeit taten - als öffentliche Hofzeremonie an würdigen (alten und armen) Bürgern vollzogen haben. Die demokratisch gewählten Oberhäupter des 19. und vor allem 20. Jhdts. waren es wohl, die mit dieser Tradition brachen.

Zwar steht Joh 13,14, auch die Apostel sollten das  künftig tun. Nachfolger der Apostel sind die Bischöfe. Die Reform Pius XII. dehnte aber die Fußwaschung, „wo es möglich ist“, auf alle Pfarrkirchen aus, Zelebrant der Liturgie sollte der dienstälteste Priester sein, die übrigen Priester sollten „wie die Apostel“ dabei teilnehmen (also nicht konzelebrieren). Seit der nachkonziliaren Liturgiereform werden in die Zeremonie experimentell auch Frauen und Nichtchristen einbezogen.

QQu.: Schott, Meßbuch 1949; LThK Freiburg 1960, IV 476 f.; Meyers Enz. Lexikon, Mannheim 1973, IX 586.

GNOME
(gr. = Erkenntnis, Meinung): formelartiger knapper allgemein gültiger belehrender Sinn- und Denkspruch in Vers oder rhythmischer Prosa, schon seit Homer und Hesiod (ca. um 700 v.Chr.). [Vgl. ausführlich Wilpert, Sachwörterbuch, 8. A., p. 315.]

GRADUALPSALMEN

Die Psalmen 120 (Vg 119) bis 134 (Vg 133) tragen in der Vulgata den Namen „Canticum graduum“, „Gradualpsalm“ und stellen eine eigene Textsammlung innerhalb des Psalters („Psalter im Psalter“) dar. Ihr Name „Gradualpsalmen“ ist nicht eindeutig geklärt.

Über jedem dieser Psalmen steht eine Überschrift, die hebr. šir hamma῾ᵃlōt (bei Ps 121 šir lamma῾ᵃlōt) heißt, was übersetzt „Lied der Stufen, Stiege oder Treppe“ bedeutet. Der griechische Ausdruck (den die LXX verwendet), lautet ᾡδὴ τῶν ἀναβαϑμῶν, „Lied des Aufstiegs“, [bei Aquila, Symmachus und Theodotion ᾆσμα τῶν ἀναβάσεῶν], lat. gibt es die Vulgata mit „canticum graduum“ wieder, was in der wörtlichen, von gradi (gradior = ich schreite) herkommenden, Bedeutung [Georges I 2954] mit „Schritt“ zu übersetzen wäre. Schreiten ist die Form der Bewegung, die bei Wallfahrten gebräuchlich ist; daher nennen manche katholischen Bibelausgaben diese Psalmen „Wallfahrtslieder“.

Das bedarf immer noch der Erklärung: eine solche geht von der metonymischen Bedeutung [Georges I 2955] von „gradus“, nämlich „Treppe“, aus und schließt darauf, daß diese Psalmen von den Leviten auf den Stufen des Tempels zwischen Frauen- und Männervorhof vorgetragen worden und danach benannt worden seien, wie auch wir Meßgesänge, die im Mittelalter der Kantor von den Stufen des Ambo aus vorgetragen hat, „Gradualien“ nennen. Obwohl die Mischna, d. i. die mündliche, die Tora ergänzende Gesetzestradition, Anhaltspunkte für eine solche Deutung bietet, lehnt die Forschung heute diese Annahme ab. Luthers Bezeichnung als „Lieder im höhern Chor“ ist wohl ein Mißverständnis der hebräischen.

Auch die These von Delitzsch aus den 80er Jahren des XIX. Jhdts., diese Psalmen hätten die Bezeichnung wegen eines stufenförmig „kletternd“ aufgebauten Gedankenrhythmus (Klimax) erhalten, hat sich nicht durchgesetzt, da ein solcher Aufbau nicht überzeugend nachgewiesen werden konnte.

In der altchristlichen (Kirchenväter) und mittelalterlichen Psalmenfrömmigkeit war die Auffassung verbreitet, es handle sich um Lieder zum Stufenweg der Vollkommenheit; z.B. deutete man die Psalmen mystisch auf 15 Stufen des inneren Lebens („ascensiones cordis“): Befolgt man die Gebote des AT, versinnbildet durch die Zahl 7, und die Vorschriften des Neuen Bundes, dessen Zahl die 8 ist, steigt man mit den 15 Psalmen aus den Niederungen der Sünde und der Mühsal des Erdenlebens zur himmlischen Seligkeit empor. Mystiker und Aszeten teilten diese Psalmen in drei Gruppen zu 5 Liedern analog den drei Wegen des geistlichen Lebens, von der via purgativa (mit dem status incipientium) über die via illuminativa (status proficientium) zur via unionis (status perfectorum). Auch die einzelnen Stufen, d.h. Psalmen, wurden noch benannt; ausführlich nachzulesen im Beitrag von Val. Thalhofer bei Wetzer-Welte: Kirchenlexikon, 5. Band, col. 983-986; Freiburg 1888.

Die Forschung unserer Tage ist geneigt, die Überschrift als „Lied des Aufstiegs“, sc. „nach Jerusalem“ zu übersetzen und den Psalmen so die Bedeutung „Prozessionspsalm“ zu geben.

In den Consuetudines von Cluny und Hirsau begegnen uns diese Psalmen als allnächtliche Bestandteile des mönchischen Stundengebets (Benedikt von Aniane), während sie der Weltklerus nur in der Fastenzeit auf besondere Anordnung betete. Auch ins Volksgebetbuch haben sie Eingang gefunden.

Während der lateinische Westen keinen geschlossenen liturgischen Gebrauch von den Gradualpsalmen gemacht hat, finden sich im byzantinischen, d.h. griechisch-orthodoxen Stundengebet Spuren sehr alten liturgischen Gebrauchs bei der Vigil, d.h. der Vorabendfeier hoher kirchlicher Festtage. Die aus diesen Psalmen entwickelten Troparien (Sammlungen von Tropen, d. s. überlieferte liturgische Gesänge, die durch Einschub von Melodien, Einleitungen mit Text und Melodien oder Textunterlegung unter melismatische Stellen) in der byzantinischen, d.h. vor allem basilianischen, Liturgie heißen heute noch ἀναβάϑμοί.

[QQu. Thalhofer in Wetzer und Weltes Kirchenlexikon, 5. Band, Freiburg 1888; Balth. Fischer in LThK 2. Aufl., Band IV (1960), col. 1159/60 und LThK 3. Aufl., Band IV (1995) col. 973/74 mit neuer Lit.]

HAPAX LEGOMENON
(gr. = nur einmal Gesagtes): nur an einer Stelle belegtes Wort, oft aus „toter“ Sprache oder Sprachstufe, daher Bedeutung oft unklar. Vgl. a. >> Vox nihili. [vgl. Wilpert, Sachwörterbuch, 8. A. p. 327]

HEBDOMADA
hebdómada, ae, f. (hebdomas), eine Anzahl von sieben, insbes. eine Anzahl von sieben Tagen;
hebdomada maior = Karwoche; hebdomadarius, i, m. = der Hebdomadar (der für jeweils eine Woche mit der Leitung der Gottesdienste beauftragte Geistliche eines (Dom-)Kapitels oder Klosters [vgl. Sleumer, p. 377]

HEROISCHES VERSMASS
Hexameter >>Metrum.

HEXAPLA
Sie ist das von Origenes († 254) zwischen 228 und 245 geschaffene bedeutendste bibelkritische Werk des Altertums und stellte in 6 Kolumnen 1. den hebräischen Bibeltext (= AT) in Quadratschrift, 2. dens. in griech. Umschrift, 3. die Übersetzungen von Aquila, 4. Symmachus, 5. die Septuaginta und 6. die des Theodotion nebeneinander. Der Septuagintatext erscheint dabei in der Rezension (kritische Bearbeitung) durch Origenes, die auf den hebräischen Text zurückgreift. Das Original des Werks wurde in der Bibliothek von Caesarea in Palästina verwahrt und ist dort wahrscheinlich beim Arabereinfall 638 zerstört worden.
[vgl. ausführlich LThK II, col. 378.]

INDIKTION
(in deutschen Volkskalendern: kaiserliche Zahl, Römerzinszahl, gemeines Zeichen, Zeichen): Einheit der Jahresrechnung, im Mittelalter neben den Inkarnationsjahren (Jahren nach Christi Geburt = Menschwerdung = Inkarnation) zur Datierung verwendet. Ursprünglich Auferlegung außerordentlicher, seit Diokletian regelmäßig wiederkehrender Steuern, schließlich der aus drei Censusperioden bestehende Fünfzehnjahreszyklus. Die erste Indiktion begann 297/98, als erster Papst rechnete Felix III. 490 nach Indiktionen, seit Pelagius II. 584 sind sie regelmäßig in Gebrauch.

Arten: 1. griechische oder konstantinopolitanische: geht aus vom griech. Neujahrstag 1. September [„Epochentag“], galt im Orient, in der päpstl. Kanzlei bis 1087, im fränkisch-karolingischen Kaisertum bis 832;
2.
Inkarnation Bedas (vgl. PL 90, 496), auch kaiserliche oder konstantinische: geht von 24. September aus, gebräuchlich in England, in der röm.-deutschen Kaiserkanzlei um 850 bis 1378, in deutschen Bischofskanzleien 1300 bis um 1350 ausschließlich;
3. die römische
oder päpstliche geht vom 25. Dezember oder 1. Januar aus, war seit Gregor VII. bei der päpstlichen, seit 1350 in den deutschen Bischofskanzleien, z.T. auch in Frankreich üblich;
4. Auf Siena beschränkt blieb die Indictio Senensis (Epochentag 8. September).

Berechnung: Die Indiktionszahl gibt die Stellung des betreffenden Jahres innerhalb des Zyklus an. Der Rest aus: Jahreszahl + 3 [weil der Beginn der Indiktionen auf 3 v.Chr. zurückgerechnet wird] geteilt durch 15 = Indiktionszahl; Rest 0 = Indiktionszahl 15.

[vgl. LThK Bd. V, col. 652/53; Klauser-Meyer pg. 109/110 und dort angegebene Literatur].

INITIALE
f., (weil „littera initialis“): Durch Größe oder Farbe hervorgehobener Anfangsbuchstabe einer Seite (so im frühen Mittelalter bis ins VI. Jhdt. ausschließlich als formales, ästhetisch-architektonisches Signal) oder eines Kapitels (so seit dem VI. Jhdt. bis heute als inhaltliches Signal am Sinnanfang).

INTEGUMENTUM

In der Literaturwissenschaft bezeichnet «Integumentum» (lat. Hülle, Decke, offensichtlich austauschbar mit „involucrum“ verwendet) eine verhüllende Redeweise, die durch eine erdachte, fiktive Geschichte einen wahren Sinn oder eine moralische Wahrheit verhüllt. Bernardus Silvestris sieht die Nähe zu Begriffen wie „figura“ und „allegoria“ und definiert „figura“ nach seiner Funktion als Oberbegriff „Lehre“, nach seinem Wesen als „verhüllende Aussage = involucrum“: „Genus doctrine figura est. Figura autem est oratio, quam involucrum dicere solent.“ Bernhard unterteilt die „figura“ in Allegorie und Integumentum. „Allegorie ist [für ihn] nämlich die Rede, die unter der historischen Erzählung einen wahren und vom äußeren unterschiedenen Sinn verhüllt, wie diejenige vom Kampf Jakobs mit dem Engel [Gen 32,25-30]. Integumentum aber ist die Rede, die unter einer fiktiven Erzählung einen wahren Sinn einschließt, wie diejenige von Orpheus. Denn die Geschichte dort hat, wie die Erzählung hier, ein verborgenes Geheimnis, das an anderer Stelle zu erörtern ist. Die Allegorie namentlich paßt zur Heiligen Schrift, das Integumentum jedoch zur Philosophie.“

Herkunft des Begriffs:
Henri de Lubac [Exégèse médiévale. Les quatre sens de l‘écriture, II 2, Paris 1964, p. 190] weist „involucrum“ bei Cicero, De oratore I 1 c. 25 nach. Lubac dürfte mit seinem Hinweis die von Hugo Merguet, Handlexikon zu Cicero, Leipzig 1905/06, übereinstimmend p. 355 zu „involucrum“ I 2 und p. 345 zu „integimentum“ 2 im folgenden zitierte Stelle meinen:
„sic modo in oratione Crassi divitias atque ornamenta eius ingenii per quaedam involucra atque integimenta perspexi …“ – „so habe ich eben in der Rede des Crassus die Reichtümer und Kostbarkeiten seines Geistes gewissermaßen durch Hüllen und Decken hindurch erblickt, …“ [Cicero, de oratore I 161]

INTROITUS
Erstes der von Tag zu Tag wechselnden Gebete der hl. Messe (In den Meßbüchern im >>„Proprium missarum de tempore“). Es besteht in der Liturgie der Messe vor 1972 idR aus einem Bibelvers, einem Psalmvers, der Wiederholung des Bibelverses und einem Gloria Patri. Es wird in der feierlichen Messe von Chor oder Schola gesungen.

KALENDERRECHNUNG
[siehe auch >>Indiktion] Die wichtigsten Kalender für Mittelalter und frühe Neuzeit sind der julianische (nach Gaius Julius Caesar) und der gregorianische (nach Papst Gregor XIII.) Kalender. Der erstere galt bis 4. Oktober 1582, der letztere seit 15. Oktober 1582. Die fehlenden 11 Tage ließ man ausfallen, weil der julianische Kalender im Laufe der Zeit auf Grund der unzureichenden Schaltjahrsregelung um diesen Zeitraum hinter den tatsächlichen Gegebenheiten herhinkte. In den meisten katholischen Ländern Europas (Spanien, Portugal, italienische Staaten, Südddeutschland außer prot. Reichsstädte u. a. prot. Gebiete) wurde der gregorianische Kalender am Tag nach dem 4. Oktober 1582 oder wenigstens im Abstand weniger Jahre eingeführt; in den Gebieten, die von Protestanten beherrscht waren, zog sich die Umstellung z.T. bis 1700 (Nordeuropa), 1701 (reformierte Kantone der Schweiz) und noch später hin, weil man zwar die Richtigkeit der astronomischen Rechnung einsah, sich diese aber nicht ausgerechnet vom Papst in Rom diktieren lassen wollte. Dementsprechend dauerte es im orthodoxen Rußland sogar bis ins 20. Jahrhundert; nur das von den Russen an die USA verkaufte Alaska bekam seinen Kalenderwechsel schon am Tag nach dem 6. Oktober 1867; da sich die Orthodoxie inzwischen um einen weiteren Tag verspätet hatte, mußte man dort allerdings 12 Tage überspringen.
Wegen der verschiedenen Übernahmetermine in den Ländern Europas muß bei Berechnungen sehr sorgfältig vorgegangen, insbesondere der Übernahmetermin des jeweiligen Territoriums berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die Regeln und Tabellen von Hermann Grotefend, Zeitrechnung, zugrundezulegen. Dort findet der Interessierte auch Heiligenkalender der mitteleuropäischen und skandinavischen Diözesen und ein Lexikon mit Begriffen aus dem Kalenderwesen, der Liturgie und dem religiösen Brauchtum.

KATALEXE
[siehe auch >>Metrum] Ein Vers kann entweder mit einem ganzen Fuß bzw. Metrum oder nur einem Teil davon aufhören. Ersteres nennt man „akatalektisch“, letzteres „katalektisch“ (von gr. katalegein [hier: vorzeitig] aufhören). Ein Vers ist „catalecticus in syllabam“, wenn vom letzten Metrum nur eine Silbe bleibt, „... in bisyllabam“, wenn zwei Silben bleiben.
[vgl. Crusius, Metrik, Nr. 37 (p. 37).]

KENNING
f., pl. Kenningar, aus der Skaldendichtung: zwei- oder dreigliedrige Umschreibung eines Begriffs (Lange, Skaldendichtung, p. 8), Metapher, bildliche Umschreibung von alltäglichen Hauptwörtern, z.B. „Feuer des Kampfes“ = Schwert. [vgl. Wilpert, Sachwörterbuch, 8. A. p. 403, dort auch Lit.]

KOLON

[griechisch: Glied; Mz. Kola]: In Prosa oder Vers Sprechtakt als Gliederung, durch leichte Atempausen oder merkliche Einschnitte beim Sprechen begrenzte rhythmische Elementareinheit (meist 3 oder mehr Wörter); in ungebundener Rede diejenige Unterteilung der Periode, die noch eine selbständige Sinneinheit darstellt [membrum]; sie kann in kleinste unselbständige Sprechtakte (= Kommata, sg. Komma) zerfallen; in gebundener Rede (Vers) kleinste rhythmische Einheit aus höchstens 6 Versfüßen, meist mit 1 Haupt- und mehreren Nebenhebungen. [vgl. Wilpert, Sachwörterbuch s.v., p. 423; LdAW II col. 1560 unter Berufung auf Aristoteles und Quintilian; ausführlich Lausberg § 453, 1 und 455].

Die Schreibung von Texten nach Sinnzeilen heißt Kolometrie.
(Gegensatz ist die Schreibung nach Raumzeilen, z.B. zur Berechnung des Buchumfangs, für die der Hexameter Norm war.) Zunächst wurde sie bei Chorpartien der griechischen Tragödien angewendet, Origenes hat in der >>Hexapla die poetischen Bücher des AT kolometrisch schreiben lassen. Als erster Lateiner hat Hieronymus die Schreibung „per kola et kommata“ angewendet („interpretationem novam novo scribendi genere“: Prologus in Isaia propheta, PL 29, 771). Die Kolometrie sollte das sinngemäße Lesen der heiligen Schriften in der Liturgie erleichtern.
[Nähere Angaben und Nachweise s. LThK VI, col. 396f.]

Hintergrund
ist, daß antike griechische Schreiber idR weder Wortzwischenräume noch Satzzeichen schrieben, während die Römer ein kompliziertes System von Lesehilfen verwendeten, das aber nicht einheitlich angewendet wurde.
[vgl. ausführlich und mit Literaturangaben DNP VII, col. 88 - 94, s.v. Lesezeichen.]

KONSTANTINISCHE SCHENKUNG
(Constitutum Constantini) Inhalt einer Urkunde, in der Konstantin d.Gr. dem Papst Silvester I. und dem Hl. Stuhl neben anderen Rechten das Imperium über das Abendland verliehen habe. Lorenzo Valla und Nikolaus von Cues äußerten Zweifel an der Echtheit der Urkunde, Valla erwies ihre Unechtheit philologisch; seit der Herausgabe der Untersuchung Vallas durch Ulrich von Hutten von den Protestanten, seit Mitte des XIX. Jhdts. allgemein als Fälschung anerkannt.

KUSSTAFEL
(Instrumentum pacis, Pacificale): Meist handgroßes Täfelchen, mit dem in der hl. Messe vor der Kommunion der Presbyter assistens oder ein Akolyth den Klerikern (und hochgestellten Laien) vom Altar aus den Friedenskuß überbringt, nachdem es zuvor der Zelebrant oder ein Diakon mit den Worten „Pax tecum“ geküßt hat. Zuerst im XIII. Jhdt. in England gebraucht. Erhaltene alte Kußtäfelchen sind aus Marmor, Elfenbein oder Holz, öfters aus edlem Metall, viereckig oder gewölbt, zuweilen mit einer Kristallscheibe bedeckt. Als Schmuck können sie eine Darstellung aus dem Evangelium tragen. [Buchberger, Handlexikon II 101/102]

LAGENBEZEICHNUNGEN
In den gebundenen Hss. wurden mehrere Bogen (d.h. zu je 4 Seiten bzw. 2 Blättern) in „Lagen“ zusammengefaßt. Sind es drei, nennt man das so entstandene Heft Ternio (m.), vier Quaternio, fünf Quinio, sechs Senio usw. So kann ein Kodex aus zwei Quaternionen, vier Quinionen und zwei Senionen bestehen.
Um die Reihenfolge der Lagen im Codex zu sichern, wurden – meist am unteren Rand der letzten Zeile einer Lage – Kustoden angebracht, d.h. fortlaufende Buchstaben oder Zahlen. Eine weitere Sicherung boten Reklamanten, d.s. die an den Lagenschluß gesetzten Anfangsworte oder -silben des Textes, mit dem die nächste Lage begann (seit dem XII. Jhdt. von Italien aus nach Norden). Nach der Erfindung des Buchdrucks wurde diese Praxis beibehalten, die Zeichen wurden allerdings allmählich an den Anfang der Lage bzw. des „Heftes“ verlegt. [vgl. Klauser-Meyer]. In Handschriften der frühen Neuzeit kommen Reklamanten z. T. auf jeder Seite vor. (Nach Wilpert, Sachwörterbuch, p. 447, s.v. Kustoden, werden die Reklamanten (= Anfangsworte) in handschriftlichen Codices und „Frühdrucken ab 1470“ [s. dazu >> Buchdruck] Kustoden genannt.)

LEKTIONAR
>>Evangeliar.

LEONINISCHER REIM

Strecker (Neues Archiv 44 [1922] 213sqq.) definiert ihn (p.215) als (nur) einsilbigen Reim, bei dem im Hexameter die Schlußsilbe mit der Hebung eines der vorhergehenden Versfüße gleichklingt. („Zweisilbiger Reim kommt vor, ist aber offenbar nicht gesucht.“ a.a.O., Anm. 1) Die entwickelte Form zeigt den Gleichklang mit der Hebung des 3. Fußes; bis ins XI. Jhdt. gibt es auch Gleichklang mit der des 2. und des 4.; die des 5. wird idR nicht berücksichtigt. Im Pentameter erkennt er nur den Reim an der Dihärese an, obwohl er ihn im Hexameter nicht nur in der Penthemimeres, sondern auch an den beiden anderen Stellen akzeptiert.
Strecker weist darauf hin, daß dieser Reim schon bei den klassischen Dichtern vorkam, wo er „durch die geregelte Stellung der Wörter entstand, also zunächst nicht als solcher empfunden und gesucht wurde“ (a.a.O. p. 216, Anm. 1).

Traube II (p. 111sq.) erkennt eine Klasse von Versen, die die antike Metrik fortsetzen, aber ihr den Reim hinzufügen: „Hexameter und Disticha, wo das in der Caesura penthemimeres stehende Wort mit dem Wort am Schluß des Verses reimt oder das Wort in der Cäsur des Pentameters mit dem Wort am Schluß des Pentameters. Die Bindung von Cäsur und Schluß eines Verses ist hier zur Regel gemacht … Die Eigentümlichkeit der alten Verse ist insofern gewahrt, als man … Elisionen vornahm.“ „Eine weitere Eigentümlichkeit ist schon in den gesetzen der alten Metriker begründet: auch wenn ein Vokal folgt, kann die Reimsilbe in der Cäsur gelängt werden.“

Manitius (Chr.-lat. Poesie, p. 60, Anm. 2) erkennt (am Beispiel der Evangelienharmonie des Juvencus, um 330) vor allem den Reim des letzten Fußes mit der 2. und 4. Hebung an sowie die häufigen paarweise gereimten Hexameter. Reim mit der dritten Hebung erwähnt er nicht.

LIGATUR
Verbindung von zwei oder mehr Buchstaben in einer Handschrift dergestalt, daß sie
  1. einen integrierenden Bestandteil gemeinsam haben, oder
  2. daß ein Buchstabe seine Form oder Lage verändert.
MANICULA
manicula, ae (lat.) = Händchen (Diminutiv von manus): Händchen, Zeigehand [am Rande von Handschriften oder in gedruckten Texten, z.B. ☛]; auch: der Griff am Pflug, der Pflugsterz [vgl. Georges II 796; Paul DWB 638]

MATTHÄI AM LETZTEN
Mt 28, 20 = Schluß des Matthäusevangeliums: nach dem Missionsbefehl: „Darum geht hin und macht euch alle Völker zu Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und sie alles halten lehrt, was ich euch geboten habe.“ sagt Christus zu den Jüngern: „ Seht ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt.“ Der Hinweis auf das Weltende verselbständigte sich in der Redewendung „jetzt ist Matthäi am letzten“ zur Bedeutung: „es ist alles aus, am Ende.“ Vgl. dazu Paul, DWB p. 421.
Die Stelle bildet das Evangelium des Dreifaltigkeitsfestes am Sonntag nach Pfingsten (Missale Romanum von 1962 – vorkonziliar; nachkonziliar noch im Lesejahr B).

MAURINER

1. Im XVI. Jhdt. war der Benediktinerorden in Frankreich in einer sehr schlechten Verfassung. „Die Klöster waren theils durch die Abbés Commendataires, welche nur die Einkünfte bezogen, theils durch die Calvinisten verwüstet, und lagen großentheils in Ruinen.“ (Wattenbach, p. 13). So beauftragte Clemens VIII. den Kardinal von Lothringen mit der Reform des Ordens in diesem Gebiet. Der Kardinal hielt den OSB jedoch für „unverbesserlich“ und wollte ihn ganz aufheben. Der Papst aber vertraute auf den reformatorischen Geist dieses Landstrichs, den schon Johann von Gorze im X. Jhdt. erwiesen hatte. Es gelang dem einfachen Mönch Dom Didier de la Cour aus dem Kloster St. Vannes in Verdun mit Hilfe seiner Studienfreunde aus Pont-à-Mousson Pierre Fournier, der die Chorherren, und Gervais Lairuel, der die Prämonstratenser reformiert hatte, durch tatkräftige Hingabe an die Idee alle Schwierigkeiten zu überwinden und die beiden Hauptklöster Lothringens zu reformieren. Durch eine Bulle vom 7. IV. 1604 vereinigte Clemens daraufhin die Klöster St. Vannes und Moyen-Moutier zur „Congregatio SS. Hidulfi et Vitoni“; diese nahm nun einen raschen Aufschwung.

2. Das wirkte nach Frankreich hinüber, wo Dom Bénard die Cluniazenserklöster erneuerte. Auf dem ersten Generalkapitel 1618 beschloß man, sich von der Kongregation von St. Vannes zu trennen und unter dem Namen des hl. Maurus, des Lieblingsjüngers des hl. Benedikt und Begründers des Ordens in Frankreich, eine eigene Kongregation zu gründen. Diese wurde am 17. V. 1621 durch P. Gregor XV. kanonisch errichtet, 1628 durch P. Urban VIII. sowie König und Parlament bestätigt. 1675 waren ihr 178 Klöster angeschlossen. Die Organisation wich stark von der in der Benediktsregel vorgesehenen ab, bes. in der nur geringen Selbständigkeit des einzelnen Klosters (Prior statt Abt), wodurch man dem Einfluß der Kommendataräbte zu entgehen suchte. Hauptanliegen war Pflege der Wissenschaft, bes. der Kirchen- und Ordensgeschichte auf der Basis gründlicher Ausbildung in Philosophie und Theologie; Schriftstudium und aszetisches Leben wurden gefördert. Die Mauriner erneuerten die Bibliothek von St. Germain-des-Prés und brachten in wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit Werke von bleibendem Wert für viele Gebiete des geistlichen und des profanen Wissens hervor. Viele Arbeiten der Mauriner bereichern heute die französische Nationalbibliothek, viele blieben dank Jansenismus und französischer Revolution bis heute ungedruckt, bes. eine Geschichte der französischen Provinzen und der Briefwechsel der Mauriner. Hauptvertreter sind u.a. Mabillon, Ruinart, Montfaucon, Martène und Toustain.
QQu. LThK VII 190-192; Wattenbach, Schriftwesen § 2.

MELISMA
Von gr. τό μέλισμα = Gesang, Melodie, melodische Verzierung, Kadenz, Folge von Tönen. In der neueren Choraltheorie mehrtönige Figur auf einer Silbe. [vgl. LThK VII col. 258]

METATHESE
(griech. metathesis = Umstellung) Lautumstellung innerhalb eines Wortes, z.B. r-Umsprung (Born > Brunnen) oder Liquida-Metathese (im Spanischen (lat. periculum > span. peligro) [vgl. Wilpert, Sachwörterbuch].

METRIK, METRUM

Begriff: Versmaß (griech. métron): Der Rhythmus, der sich in der rhythmischen Prosa frei entfalten kann, wird in der Dichtung (Poesie) durch das Metrum (= ein rhythmisches Motiv) gebunden.

Das Metrum ist die kleinste Einheit, aus der sich ein Vers (~ eine Zeile) zusammensetzt; es besteht seinerseits aus einem oder mehreren Versfüßen (d.s. Gruppen durch Hebung [~ Länge] und Senkung [~ Kürze] unterschiedener Zeiteinheiten ~ Silben). Das Metrum wiederholt sich im Vers mehrfach.
Häufige Versfüße sind z.B.: kurz-lang [Jambus], lang-kurz [Trochäus], kurz-kurz-lang [Anapäst], lang-kurz-kurz [Daktylus], lang-lang [Spondeus].
Zusammensetzung eines Metrums: Beim Jambus, Trochäus und Anapäst ergeben je zwei Versfüße ein Metrum (z.B. Jambus: kurz-lang plus kurz-lang = ein jambisches Metrum), bei den übrigen genügt ein Versfuß dafür. Nach der Zahl der Metren unterscheidet man z.B. Pentameter (5) und Hexameter (6). Hexameter schlechthin bezeichnet den aus Daktylen bestehenden Hexameter, ebenso beim Pentameter.

Grundeinheit der Metrik ist die Silbe. Sie kann kurz oder lang sein, je nachdem, ob ihr Vokal kurz oder lang ist. Ob er das eine oder das andere ist, findet man zunächst im Wörterbuch, wo meist (nur) die Längen durch einen Strich über dem Vokal gekennzeichnet sind („Naturlänge“).
Regeln: Ferner sind einige Regeln zu beherzigen: Diphthonge (Doppellaute) sind immer lang; folgt ein Vokal einem anderen, so ist der erste kurz [„Vocalis ante vocalem corripitur.“].
Erste Ausnahme: Haben die Wörter das Wörterbuch verlassen und stehen im Versverband, so können sich ihre Quantitäten noch ändern: folgt auf einen (im Wörterbuch) kurzen Vokal mehr als ein Konsonant, so wird der Vokal im Vers gelängt („Positionslänge“); mehr als ein Konsonant kann auch ein „Doppelkonsonant“ sein wie x (=ks) und z (=ts); qu gilt als ein einziger Konsonant. Das h wird von den Römern wie von den Romanen ignoriert und längt in Verbindung mit einem anderen Konsonanten nicht; Ausnahmen hiervon kennt die lateinische Dichtung des deutschen Mittelalters, für die das h gelegentlich ein echter Konsonant ist.
Zweite Ausnahme: Eine Silbe mit kurzem Vokal, auf die in demselben Wort „muta cum liquida“ folgt, kann als kurz oder lang gewertet werden (= syllaba anceps). Die mutae sind b, p, d, p, t, k, die liquidae sind l, m, n, r und f. Endet ein Wort mit kurzem Vokal und beginnt das nächste mit muta cum liquida, bleibt die Silbe aber kurz.
[Genaueres und weitere Ausnahmen finden Sie in knapper und gründlicher Darstellung bei Crusius, Römische Metrik, im Kap. 2, §§ 7 bis 12 (p. 4ff.) und in den folgenden Paragraphen.]

Der grundlegende Unterschied zwischen der antiken Metrik und unserer heutigen (seit der Spätantike gültigen) Art, die antiken Metren zu lesen, liegt darin, daß die antike Dichtung das Metrum quantitierend (als Folge langer und kurzer Silben) verstanden hat, während wir es nur noch akzentuierend (mit Betonung der „langen“ und Nichtbetonung der „kurzen“ Silben) lesen können. Dieser Wandel setzt bereits in der späten Kaiserzeit ein.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, daß es die antike Metrik idR erlaubt, zwei Kürzen durch eine Länge zu ersetzen. So kann innerhalb des Hexameters, der aus 6 Daktylen besteht, jeder Versfuß - mit Ausnahme des fünften, der immer ein vollständiger Daktylus sein muß - auch aus einem Spondeus (= zwei Längen) bestehen. Deshalb können auch mehrere Hexameter ungleich viele Silben haben.
[Vgl. ausführlich und genauer Crusius, Kap. 3 (p. 1/2) und Kap. 35 (33/34)].
>> Leoninischer Reim
>> Productio ob caesuram

MINIATUR
Bild, das einer Handschrift beigefügt ist, von lat. „miniare“, mit Mennige (minium, -i, n. = Zinnober, Bleioxyd Pb3O4) schreiben und ausmalen. >> Rubrizieren.

MONSTRANZ
(liturgisches Gerät) >> Ostensorium.

OFFIZIUM
1. Kirchenrechtlich wird so ein Kirchenamt bezeichnet, d.h. jeder von einem Geistlichen ausgeübte Dienst, z.B. der des Papstes und des Bischofs (sie sind göttlichen Rechts) oder des Pfarrers (das kirchlichen Ursprungs ist).
2. Liturgisch ist Offizium die besondere Dienstleistung Gott gegenüber, der Vollzug des Ritus. Das kann jede liturgische Funktion sein (z.B. Eucharistiefeier), oder es bezeichnet die Art der Feier (festlicher Gottesdienst) oder das Stundengebet (>> Breviergebet, >> Reimoffizium) oder als Officium divinum die dem Geistlichen vorbehaltenen gottesdienstlichen Amtshandlungen oder die der Schola cantorum zukommenden Meßgesänge.

OPAC
OPAC = Online Public Access Catalogue (Digitalisierter, idR über das Internet benutzbarer Bibliothekskatalog).

OPUS PEDESTRE
Opus = Werk; pedester, -tris, -e = einfach, ohne Pathos; opera pedestria = nicht poetische, anspruchslose Werke, Gelegenheitsschriften (vgl.: Venanti Honori Clementiani Fortunati Presbyteri Italici Opera pedestria, ed. Bruno Krusch, MGH Scriptores, Auct. antiquissimi, Bd. 4.2).

ORDEN

Begriffe

• Orden = klösterlicher Verband, in dem die feierlichen Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam abgelegt werden müssen. Maßgebend ist päpstl. Recht, sie sind exemt, d.h. unterstehen dem Papst, nicht dem Diözesanbischof;
• Kongregationen = nur einfache Gelübde, nach Diözesan- oder päpstl. Recht errichtet, gleichwohl nicht exemt, sondern den Bischöfen unterstellt, verfolgen einen Sonderzweck, z.B. Erziehung.
• der Begriff Kongregation kann in anderem Zusammenhang auch eine Vereinigung mehrerer Klöster innerhalb eines Ordens oder eine Kurienbehörde bezeichnen.
• ordensähnliche Vereinigung: ohne Gelübde.

Abkürzungen und Namen von Orden und ordensähnlichen Vereinigungen in Auswahl
[vgl. Heimbucher, 1. Bd. pg. 829ff., LThK 2. Aufl. VII col. 1197ff. und LThK, 3. Aufl., 11. Bd., Freiburg 2001, p. 742* ff.]

AA = Augustins de l'Assomption (Augustinder der Himmelfahrt [Mariens], Assumptionisten)
CanSA s. CSA
Car, Carth = Carthusiani, Kartäuser [nach dem Ursprungsort, der Grande Chartreuse bei Grenoble]
CCRRMMII = clerici regulares ministrantes infirmis (Regularkleriker vom Krankendienst, Kamillianer [die Doppelungen weisen auf den Plural hin, vgl. a. das P bei CPPS, SS für sanctissimi bei CSSR])
CJ = Congregatio Jesu (Institut der Englischen Fräulein BMV; Maria-Ward-Schwestern, der „weibliche Zweig der Jesuiten“)
Cl R = Regularkleriker
CM, CMiss = Congregatio missionis, Lazaristen
CMech = congregatio Mechithari, Mechitharisten [exilierte armenische Mönche, die u.a. Editionen ostkirchlicher Literatur veranstalten.]
COttOSB = Benediktinerkongregation von St. Ottilien
CPPS = Congregatio Pretiosissimi Sanguinis Domini Nostri Jesu Christi [Missionare vom Kostbaren Blut]
CR s. Can R
CSA, CanSA = Canonici sancti Augustini (Augustiner-Chorherren)
CSSp = congregatio Sancti Spiritus, Kongr. v. Hl. Geiste
C.Ss.R., CSSR = Congregatio sanctissimi Redemptoris (Redemptoristen, Kongregation vom allerheiligsten Erlöser)
FM = Fratres Minores, Minderbrüder (Franziskaner)
FMCap = Fratres Minores Capuccini, Kapuziner
FMConv = Fratres Minores Conventuales, Franziskaner-Konventualen [weniger strenge Richtung des OFM]
FSO = Familia Spiritualis Opus (Geistliche Familie „Das Werk“), eine Schwestern- und eine Priestergemeinschaft, gegr. 1938 von der Belgierin Julia Verhaeghe (1910–1997). Der Name bezieht sich auf das Wort Jesu bei Joh 17,4. Sie pflegen das Erbe der Kardinäle John Henry Newman und Leo Scheffczyk. Bregenz, Kloster Thalbach.
IBMV = Institutum Beatae Mariae Virginis, Englische Fräulein, Maria-Ward-Schwestern
Loret(t)o: Frauen Mariens von Loreto (Heimbucher II 520); Loretto-Nonnen a.a.O. 459 f.; Schwestern von Loretto a.a.O. 513
Mauriner >> Stichwort
OBM de Monte Carmelo = Ordo beatissimae virginis Mariae de Monte Carmelo (Karmeliten, Orden der allerheiligsten Jungfrau Maria vom Berge Karmel)
OC, OCarm = ordo Carmelitarum, Karmeliten (s. OBM)
OCap = ordo Capuccinorum, Kapuziner
OCarmDisc s. OCD
OCarth s. Car
OCD = ordo Carmelitarum discalceatorum, Orden der unbeschuhten Karmeliten
OCist = Ordo Cisterciensis (Orden von Cîteaux - daher für sein Kloster Bez. „Zisterze“ -, Zisterzienser - benediktinischer Reformzweig, gegr. von Bernhard von Clairvaux, † 1153)
OCR, OCistRef, OCSO = ordo Cisterciensium Reformatorum oder strictae observantiae, Trappisten [zisterziensisch-benediktinischer Reformzweig]
OESA = Ordo Eremitarum sancti Augustini (Augustiner-Eremiten; >>OSA)
OESP = Ordo Eremitarum sancti Pauli (Pauliner)
OFM = Ordo Fratrum Minorum (Franziskaner-Observanten, Minderbrüder, Barfüßer)
OFMCap = OFM Capucinorum (Kapuziner, Ursprung in früher Spaltung, vgl. OMConv)
OMC, OMCap >> OFMCap
OMConv = Ordo Minorum Conventualium, Franziskaner-Konventualen
OMI = oblati Mariae Immaculatae (Missionare) Oblaten Mariens der Unbefleckten
OMinim = ordo Minimorum, Minimen (des hl. Franz v. Paula oder Paulaner)
OP, OPr = Ordo Praedicatorum (= Predigerorden; Dominikaner, begr. v. hl. Dominikus)
OPraem = ordo Praemonstratensis, Prämonstratenser (von Prémontré bei Laon, Frkr.)
OSA = Ordo sancti Augustini (Augustiner-Orden)
OSB = Ordo sancti Benedicti (Benediktiner)
OSBMV, O Serv (BMV) = ordo Servorum Beatae Mariae Virginis (Orden der Diener der hl. Jungfrau Maria, Serviten)
OSC = 1. ordo Sanctae Crucis, Kreuzherren 2. OSCam = ordo sancti Camilli, Kamillianer
OServ s. OSBMV
OSP, OSchP = ordo Scholarum Piarum, Piaristen
OT, OTeut = ordo Teutonicus, Deutschorden, Orden der Deutschherren
O Theat = ordo Theatinorum (Theatiner, Kajetaner)
OTrin = ordo Trinitatis (Orden der (hl.) Dreifaltigkeit, Trinitarier)
PB = Pères blancs, Weiße Väter, societas missionariorum ab Africa (SMA)
PSCJ = Presbyteri Sacratissimi Cordis Jesu, Priester des Heiligsten Herzens Jesu
SAC = Societas Apostolatus Catholici (Pallottiner) [Ordensähnliche Vereinigung]
SchP s. OSP
SCJ = sacerdotes a Corde Jesu (Herz-Jesu-Priester)
SJ = Societas Jesu (Gesellschaft Jesu; Jesuiten)
SMA s. PB
SS, SSal = societas Salesiana, Salesianische Gesellschaft Don Boscos
SS, SSulp = societas Sulpiciensis (Sulpiciander) 
SVD = societas Verbi Divini, Gesellschaft des Göttlichen Wortes (Steyler Missionare)

Vereinigungen von Weltgeistlichen:

Can(onici) R(egulares), CanR, CR = Regularkanoniker, regulierte (= nach einer Regel zusammenlebende) Chorherren. Ordensähnlich zusammenlebende Priestergemeinschaft (z.B. Domkapitel) mit feierlichen Gelübden; basiert auf einem Gedanken des Eusebius von Vercelli (um 283-371), den Augustinus (354-430) mit seinem Klerus in Hippo erstmals verwirklicht hat (Augustinus, Sermones 355, 356).

CO = Oratorianer: Stifter: Hl. Philipp Neri, der Heilige von Rom (1515-1595), die „Congregazione dell'Oratorio“ (CO) wurde am 15. 7. 1575 durch Papst Gregor XIII. errichtet. Näheres vgl. Heimbucher II, 562ff.

QQu.: Heimbucher I 829ff.; LThK VII 1197ff.; dort auch weitere Angaben und Abk.

ORDO

I. ORDO war im röm. Recht eine Körperschaft oder ein leitender Stand (Ps 109, 4; Hebr 5-7 Vg), seit dem IV. Jhdt. bezeichnet das Wort auch Weihestufen (Cod. Theodosianus). Diese Bedeutung findet sich auch im Begriff „Orden“ wieder.
[Vgl. dazu näherhin LThK VII 1212-1224].

II.1 ORDO i.S.v. Anordnung, Regel, bezeichnet den ordnungsgemäßen Aufbau und Ablauf der versch. Teile einer liturgischen Handlung, die schriftl. Regelung des Gottesdienstes mit Vorschriften über den Ritus (Rubriken = „Regieanweisungen“) und Angabe der Gebete, Lesungen und Gesänge (z.B. im Missale [Meßbuch]: Ordo Missae; im Pontificale [liturg. Buch des Bischofs für die Spendung von Sakramenten u.ä.]: Ordo ad ecclesiam dedicandam et consecrandam; im Rituale [das entsprechende Buch für den Priester]: Ordo baptismi usw.

II.2 ORDO ROMANUS: Ordines Romani nennt man die vom VII. bis XIV. Jhdt. entstandenen Libelli, in denen Ritus, Zeremonien und Initien der liturgischen Texte für die wichtigsten gottesdienstlichen Funktionen (Taufe, Messe, Offizium, Ordinationen, Kirchenweihe, Karwoche usw.) beschrieben und aufgezeichnet sind. Die ältesten Liturgiebücher enthielten nur Texte, keine Rubriken. Mit der Entfaltung der Zeremonien bes. in der Karolingerzeit wurden die mündlich überlieferten Gewohnheiten kodifiziert. Aus diesen Sammlungen und aus anderen Schriften entwickelten sich Lehr- und Handbücher mit vollständiger Angabe von Texten und Anweisungen. Aus ihnen entstand um 950 das röm.-dt. Pontificale, das unter den Ottonen nach Rom kam und dort den Grundstock für das Pontificale u.a. Bücher bildete.
[Ausführlich dazu LThK VII, 1224/25].

OSTENSORIUM
Behälter, in dem die Eucharistie (geweihte Hostie, in der Christus anwesend ist) den Gläubigen unverhüllt gezeigt (= „Monstranz“), zur Verehrung ausgesetzt und bei einer >>Prozession getragen wird. Sie wurde im XIV. Jhdt. üblich, hatte ursprünglich die Form eines gotischen Turmes, mit einem durchsichtigen Kristall- oder Glasbehälter für die Hostie, die auf einem halbmondförmigen Halter (lunula) ruht, später häufig die Form einer Sonne als des Symbols der göttlichen Liebe. Die Lunula bedarf der Benediktion.

PALIMPSEST
(Codex rescriptus, Schabtext), beschriebenes Pergament, das nach Abwaschen oder Abschaben der Schrift zum zweiten oder dritten Mal (dann: Codex ter rescriptus) beschrieben wurde. Grund dafür war in der Regel Pergamentmangel (Notzeiten mit Reduzierung des Viehbestandes). Daß man dabei in Klöstern eher antike Texte (heidnischer Autoren) löschte als z.B. Bibeltexte, hat nichts mit Ablehnung der antiken Klassiker durch das Christentum zu tun; vielmehr waren diese für die primäre Aufgabe eines Klosters halt weniger wichtig. Es wurden durchaus auch Bibelhss. und liturgische Hss. rescribiert.
[vgl. Klauser-Meyer (z.T. a.A.)]

PALMSONNTAG
Sonntag vor Ostern oder zweiter Passionssonntag, als Einleitung zur >>Karwoche: Dominica secunda Passionis seu in Palmis, Dominica palmarum, wegen des Blumenschmucks auch Dominica florum oder Pascha floridum genannt. Erinnerung an den feierlichen Einzug Christi in Jerusalem, Mt 21. Die Prozessionsteilnehmer tragen Palm- oder andere grüne Zweige. In Jerusalem schon 386 in Übung, im Abendland im VII. Jhdt. durch Amalarius (De eccl. off. 4,10) bezeugt. Weihe der Zweige ist ab s. VIII./IX. nachgewiesen. Im Mittelalter wurde mitunter in der >>Prozession das Evangelienbuch, ein Kreuz oder das Allerheiligste (>>Ostensorium) getragen, später, vor allem im Barock, sogar eine Darstellung des auf der Eselin reitenden Heilandes („Palmesel“) mitgeführt.
Die Liturgie besteht an diesem Tag in einer Prozession, die nachkonziliar auch als „Statio“ (vor der Kirche) gestaltet sein kann, und der Meßfeier, die als Evangelium eine Lesung der Leidensgeschichte (Passion) nach Matthäus 26,36-75, und 27,1-54 enthält. Liturgische Farbe: violett. Stationskirche: St. Johann im Lateran (S. Giovanni in Laterano).
[vgl. Buchberger, Kirchl. Handlexikon, II, s.v.; Schott, pp. 292 und 302.]

PARONOMASIE
rhetorische Figur: siehe: Rhetorik: Wortspiele

PASSIONSSONNTAG
>> Fastensonntage, 5.

PRÄLAT
1. (ursprünglich): Geistlicher, der kraft Amtes Leitungsgewalt hat, z.B. der Ortsbischof (vgl. CIC 1917, cc. 239 § 1 n. 21, 1509 n. 7, 1590 § 1; cc. 319-328); gelegentlich auch Pröpste nichtklösterlicher Kapitel (c. 110).
2. Ehrentitel: z.T. fest mit bestimmten kurialen Ämtern verbunden, z.T. reine Ehrenbezeichnung, z.B. Monsignore.
[Ausführlich: LThK VIII c. 686/87.]

PRODUCTIO OB CAESURAM
(>> Metrik: Dehnung wegen Zäsur): Steht die letzte Silbe eines Wortes vor einer der männlichen Hauptzäsuren des Hexameters (v.a. der Penthemimeres, aber auch in anderen Hebungen), kann sie (seit Ennius) oft kurz sein, bleibt aber gleichwohl betont (vgl. die Beispiele bei Crusius § 31 „Metrische Dehnung“, bei denen die Silbe jeweils auf Vokal oder auf nur 1 Konsonanten endet, daher eigentlich kurz zu messen wäre!)PROLEPSIS des Adjektivs
Ein Adjektiv oder Partizip wird einem Substantiv zugeordnet, obwohl es erst Ergebnis des Handelns ist: „Aber ihnen (d.h. den Fischen) schloß auf ewig / Hekate den stummen Mund.“ (so daß er stumm wurde). [vgl. Görgemanns, Tropen und Figuren, 12. A. 1995] >> Enallage 

PROPRIUM missarum de tempore
Teil des Meßbuchs, der die wechselnden, d.h. jeder Tagesmesse eigenen („proprium“) Teile der Meßtexte des Jahreskreises zusammenfaßt. Auch kurz „Proprium“ genannt.

PROTONOTAR
1. „Wirkliche“ P.: (Apostolischer) Protonotar bezeichnet ursprünglich und eigentlich die an der römischen Kurie diensttuenden Notare; sie gehören zu den ältesten päpstlichen Beamten und bilden spätestens seit dem V. Jhdt. ein Kollegium. Aufgaben: Ausfertigung wichtiger Akten, bes. der Ökumenischen Konzilien und päpstlichen Bullen. Sie sind >>Prälaten und genießen bestimmte, v.a. liturgische Privilegien.
2. „Ehren-P.“: Es gibt drei Gruppen; u.a. gehören dazu P. auf Grund persönlicher Auszeichnung durch den Papst und, als Titular- oder Ehren-P., alle amtierenden Kapitels- und Generalvikare.
[Näheres vgl. LThK VIII col. 837.]

PROZESSION
1) In der alten Kirche ganz allgemein der Gang zum Gottesdienst (vgl. Tertullian, De praes. haeret., c. 43), sogar der Gottesdienst selbst.
2) Zug des Bischofs mit dem Volk zur Stationskirche (vgl. Augustinus, De civ. Dei 22,8; Ordo Romanus I,1) oder mit der Assistenz vom Sekretarium zum Altar (vgl. Ordo Romanus I,8)
3) Kirchliche Auf- oder Umzüge bei feierlichen Anlässen oder allgemeiner Not, z.B. noch heute am Palmsonntag und am Fronleichnamsfest.
• Äußerlich ähnlich, aber davon zu unterscheiden, sind Brauchtumsveranstaltungen ohne liturgischen Charakter wie die Lohrer Karfreitagsprozession.

PSALMEN

Etymologie
Griechisch: ψάλλω = zupfen, auszupfen; schnellen, anziehen und wieder zurückfahren lassen; Saite anziehen und so ertönen lassen, Saiteninstrument mit den Fingern spielen, Ggs. κιθαρίζω. [Benseler/Kaegi, Gr.-dt. WB, 13. Aufl., Lpzg 1911]

Wortgeschichte
In der LXX ist ψαλμός die Entsprechung des hebr. mizmōr, das ein von einem Saiten-instrument begleitetes Lied bedeutet und in der Aufschrift von 57 Psalmen vorkommt. Da-her wurden alle Lieder dieser Sammlung (das Psalmenbuch, βίβλος ψαλμῶν Lk 20,42: „Et ipse David dicit in libro Psalmorum: Dixit Dominus Domino meo, sede a dextris meis.“ - „‧… αὐτὸς γὰρ Δαυὶδ λέγει ἐν βίβλῳ ψαλμῶν‧“) Psalmen genannt; in diesem Sinn ging das griechische Wort in das Vokabular der lateinischen und der modernen Sprachen ein. Die Juden bezeichnen die Psalmen als tᵉhillīm, Loblieder (Ps 145,1), oder tᵉfillōt, Gebete (Ps 72,20).
[Haag, Bibellexikon. Einsiedeln 1968, col. 1421]

Wortfamilie
Lateinisch: psalterium, i = ein zitherartiges Saiteninstrument (Varro, Cicero), dazu meto-nymisch a) Schimpflied, Spottgedicht, b) die Pss. Davids [Hieronymus 19mal Form psalterium, ep. 53,8 [Ad Paulinum de studio Scripturarum: „… qui in psalterio mystice continentur.“ und „David … Christum … in decachordo psalterio ab inferis suscitat resurgentem.“], 108,19 [CSEL 55, 306-351], 125,11 [ad Rusticum monachum CSEL 56,118], Isidor, orig. 6 II 15: „Psalmorum liber Graece psalterium, Hebraice nabla, Latine organum dicitur. Vocatus autem Psalmorum [liber] quod, uno propheta canente ad psalteri-um, chorus consonando responderet. Titulus autem in psalmis Hebraicus ita est, Sepher Tehilim, quod interpretatur volumen hymnorum“; psallere (<gr. ψάλλω) = die Zither spie-len, zur Zither singen; psalmizare [in cithara] = Psalmen zur Zither singen [Cass., Expos. 97,7]; psalma, -atis, n. (< gr. ψάλμα), psalmus, i, m. (< gr. ψαλμός) = das mit Begleitung eines Saiteninstruments gesungene Lied, der Psalm [KiLat/Eccl.?, Sulp. Sev, chron. sive hist. sacra II 5, 3: „psalmum deo dicere“]; psaltes, -ae m. [Varro, Quintilian], psaltria, -ae f. [Terenz, Cicero] = Saiten-, Zitherspeler/in; psalmicen, -inis, m. = Psalmensänger; psalmista, -ae, m. (gr. ψαλμιστής) = Psalmendichter, -sänger, Psalmist [Hieron. dial. adv. Pelagium I,2, II 23 u. III,2, Migne PL 23, 500, 560, 571; Ambros. de paenitentia II 8, § 72 = Migne PL 16, 515A]; psalmographus, -i = Psalmendichter; psalmodia, -ae = das Singen von Pss. [Hieron., ep. 108,19: ut in opere et in cibo separatae psalmodiis et orationibus iungeren-tur?]
[Georges II 2053]

Begriff:
150 „Gesänge mit Saitenspiel“, Buch des Alten Testaments. Es gibt zwei Systeme, nach denen die Psalmen geordnet und gezählt werden: Im Gegensatz zur hebräischen Zählung nimmt die Septuaginta die hebr. Ps 9 und 10 sowie 114 und 115 jeweils zusammen, während sie andererseits Ps 116 und Ps 147 jeweils in zwei Ps teilt. deshalb sind die Nummern der Ps in der griech.-lat. (abendländischen) Tradition für die meisten Ps um eins niedriger. NB! In der exegetischen Literatur gilt die hebräische Zählweise. (Vgl. LThK, 2. Aufl. 1963, Bd. 8, col. 851sqq., s.v. Psalmen)

Inhaltliche Besonderheiten: Der Davidische Psalter [die Sammlung der Psalmen] umfaßt 150 Psalmen, jedoch sind Ps 13 und Ps 52 gleichbedeutend, Ps 69 stimmt in den letzten Versen mit Ps 39, 14-18 überein; Ps 107 ist aus Ps 56, 8-12 und Ps 59, 7-14 zusammengesetzt.

Zählung – Vergleichende Übersicht:
Septuaginta und Vulgata: Ps 1 bis 8 = Hebräisch Ps 1 bis 8
Septuaginta und Vulgata: Ps 9 = Hebräisch Ps 9 und 10
Septuaginta und Vulgata: Ps 10 bis 112 = Hebräisch Ps 11 bis 113
Septuaginta und Vulgata: Ps 113 = Hebräisch Ps 114 und 115
Septuaginta und Vulgata: Ps 114 und 115 = Hebräisch Ps 116
Septuaginta und Vulgata: Ps 116 bis 145 = Hebräisch Ps 117 bis 146
Septuaginta und Vulgata: Ps 146 und 147 = Hebräisch Ps 147

Einteilungen: Der gesamte Psalter wurde von alters her nach dem Vorbild des >> Pentateuch in fünf Bücher eingeteilt, die fünf verschiedenen Sammlungen entsprechen (1 bis 40; 41 bis 71; 72 bis 88; 89 bis 105; 106 bis 150), ohne daß innerhalb jeder einzelnen ein bestimmter Grund der Anordnung erkennbar wäre.
[Vgl. Augustin Arndt [Hrsg.]: Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes. Mit dem Urtexte der Vulgata, 6. Aufl.; Regensburg, Rom 1914; pg. 1].

PENTATEUCH
[gr. pénte = fünf; gr. teûchos = Behälter für Buchrollen] Die fünf Bücher des Moses, der erste Teil des Alten Testaments; bei den Juden auch „Torá“ genannt. [Näheres siehe LThK, Bd. 8, col. 259ff.]

POLYPTOTON
rhetorische Figur: siehe: Rhetorik: Wortspiele

PORTULANKARTE

von it. portulano, portolano [< lat. portus, -us = Hafen] = Steuermann (veraltet), Schiffsführer; Segelhandbuch, nautische Beschreibung der Seehäfen und Küsten [Bulle, Oskar; Rigutini, Giuseppe: Neues italienisch-deutsches … Wörterbuch, I, 610; Leipzig 1922]. Portulankarten sind handgezeichnete Seekarten, die im 13. bis 16. Jhdt. als Orientierungsmittel mit der Einführung des Kompasses die bis dahin gebrauchten schriftlichen Anweisungen ergänzten. 15 solcher Karten (von wahrscheinlich nur knapp 100 erhaltenen) und einige Portolanatlanten sind im Besitz der Berliner Staatsbibliothek. [vgl. Brandis, Tilo; Achten, Gerard: Staatsbibliothek preußischer Kulturbesitz – Kostbare Handschriften und Drucke. Wiesbaden 1978, p. 78f.] Ihre Vorläufer sind die antiken Periploi [περίπλοι, sing. περίπλους, Umschiffung], Seefahrts- und Küstenbeschreibungen, die Häfen, Ankeranlagen, Entfernungen, klimatische Faktoren und andere örtliche Besonderheiten anzeigten. Das erste bekannte Werk dieser Art stammt von einem anonymen Griechen aus Marseille und beschreibt die Küstenstrecke von dort bis zur Mündung des Guadalquivir in der Nähe von Cádiz in Spanien. [Hierzu vgl. ausführlich DNP IX, col. 586, s.v. Periplus.]

QUADRATARIUS
(lat. = zur Arbeit mit Quadersteinen gehörig): Steinmetz (der Quader bearbeitet); auch Namensgeber der antiken Monumentalschrift „Capitalis quadrata“.

QUATEMBER
Eigentlich „Ieiunia oder Feriae quattuor temporum“, d.h. Fasten oder Feiertage zur Einleitung der vier Jahreszeiten. Das sind Bußwochen mit Fasten, Gebet und Almosen, in denen am Mittwoch, Freitag und Samstag sog. Quatembermessen stattfinden. Eingeführt wurden sie wahrscheinlich von Papst Calixtus II. († 222) in Rom. Den Quatembertagen sind >> Stationskirchen zugewiesen, so dem Mittwoch Santa Maria Maggiore, dem Freitag Zu den hll. zwölf Aposteln, dem Samstag St. Peter im Vatikan. Die Termine sind (Meßformulare in Klammern):
• für die Zeit vor der Liturgiereform: [liturgische Farbe: violett; Bußcharakter, aber kein Trauergepräge]
vor dem 4. Adventssonntag (Schott 1962, pg. 16-30)
vor dem 2. Fastensonntag „Reminiscere“ (Schott 1962, pg. 149-154 und 157-169)
in der Pfingstwoche (Schott 1962, pg. 577-581 und 583-593)
im September ab dem Mittwoch nach dem 14. Sept., d.i. dem Fest „Kreuzerhöhung“ (Schott 1962, pg. 666-682)
• für die Zeit nach der Liturgiereform des Vaticanum II (werden nicht mehr in jeder Pfarrei gefeiert):
im Advent (Schott [W] 1984, pg. 1246/47)
in der Fastenzeit (Schott [W] 1984, pg. 1247/48
in der Woche VOR Pfingsten (Schott [W] 1984, pg. 1248-1250)
in der ersten Oktoberwoche (Schott [W] 1984, pg. 918/19).

REIMOFFIZIUM
Reimoffizium („Historia rhythmata“ bzw. „rhythmica“ bzw. „rimata“) bezeichnet das kirchliche Stundengebet, wenn Hymnus, Antiphon und Responsorium (ohne Psalmen, Lektion und Oration) in Rhythmus und Reim gefaßt sind. Die lateinische Bezeichnung ist genauer als die deutsche, denn die ersten Offizien dieser Art waren nicht gereimt, sondern nur rhythmisch. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist die «Historia Sanctae Afrae Martyris Augustensis», die Hermannus Contractus von der Reichenau († 1054) auf die Augsburger Bistumspatronin Afra gedichtet hat.
Die textliche Entwicklung begann im IX./X. Jhdt. (bis 1200), erreichte im XIII. Jhdt. den Höhepunkt und endete praktisch mit der weitgehenden Abschaffung der Reimoffizien durch das Konzil von Trient; die damals mehr als 200 Jahre alten Liturgien der Dominikaner und Franziskaner blieben jedoch davon ausgenommen, weshalb auch deren Reimoffizien damals bestehen blieben. Der OFM (>> Orden) hat mit etwa 770 Reimoffizien den größten Anteil an der Gattung. Sie hielten sich dort nach dem Tridentinum, bis sie das II. Vaticanum restlos beseitigte. Den musikalischen Typus schuf St. Gallen mit der durch Zahlen von 1 bis 8 charakterisierten Tonartenordnung der Gesangsteile (Cod. Hartker, s. X).
Wichtige Autoren
Hucbald von St. Amand (um 840-930), Alkuin (um 730-804), Odilo von Cluny (um 962-1048), Petrus von Corbeil (um 1150-1222), Bruno von Toul (= Graf von Egisheim und Dagsburg [Dabo], Papst Leo IX., 1002-1054, Papst seit 1049), Bern von der Reichenau († 1048), Hermannus Contractus („der Lahme“, 1013-1054), Udalschalk von Augsburg († 1151, seit 1126 Abt von St. Ulrich und Afra).
Literatur: LThK (2. Aufl.), s.v. Offizium (Bd. 7, col. 1120), s.v. Reimoffizium (Bd. 8, col. 1139); auch Mechthild Pörnbacher in LThK (3. Aufl.) s.v. [Für sachkundige Beratung und Unterstützung bei diesem Thema danke ich Herrn Hugo L. Müller.]


REIMOFFIZIEN IM DOMINIKANERORDEN
Die Zahl der ursprünglich vorhandenen Reimoffizien ist beim O. P. geringer, nach dem Tridentinum größer, als bei den Franziskanern. Die Reform des Konzils von Trient überlebten die Reimoffizien zu den Festen des hl. Dominikus (4. Aug.), der Übertragung der Reliquien des hl. Dominikus (24. Mai), des hl. Franziskus (4. Okt.), des hl. Thomas von Aquin (7. März), des hl. Vinzenz Ferrer (5. April), des hl. Papstes Pius V. (5. Mai) und des hl. Petrus Martyr (29. April). Für die weitere Entwicklung gilt das zum O.F.M. Gesagte.

REIMOFFIZIEN IM FRANZISKANERORDEN
Der O.F.M. hat mit etwa 770 Reimoffizien den größten Anteil an der Gattung. Die fünf nach dem Tridentinum verbliebenen Reimoffizien des O.F.M. wurden zu den Festen des hl. Franz von Assisi, des hl. Dominikus, der hl. Klara, des hl. Antonius von Padua sowie zu Ehren der Stigmatisierung des hl. Franziskus gebetet bzw. gesungen. Als Beispiel diene das Offizium vom Fest des hl. Franziskus (1. Antiphon zur 1. Vesper):
„Franciscus, vir catholicus
et totus apostolicus,
Ecclesiae teneri
fidem Romanae docuit,
presbyterosque monuit
prae cunctis revereri.“
Die Reimoffizien verbanden den Orden mit den orientalischen Kirchen, deren Stundengebet zum größten Teil aus Hymnen besteht, deren Schlußsilben reimen. Die Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil hat sie restlos beseitigt und damit ein liturgisches Band zwischen der römischen und den Ostkirchen zerschnitten, obwohl die Konzilsdekrete dafür keine Grundlage liefern.

RHETORIK: WORTSPIELE

Vorbem.: In grauer Schrift: Systematik nach Lausberg, Elemente!

Teil 3, 1. Kap., III Ornatus B) in verbis coniunctis 1) figurae a) figurae elocutionis α) fig. per adiectionem I‘ B‘ 1‘

Lockerung der Gleichheit
a‘ hinsichtlich eines Teils des Wortkörpers

α‘ Paronomasie
(annominatio, affictio, denominatio, supparile, levis immutatio): Wortspiel, das die Wortbedeutung betrifft und durch Änderung eines Teils des Wortkörpers entsteht, wobei oft eine geringfügige Änderung eine überraschende, verfremdende Wirkung hat. Qu.: Lausberg, Elemente § 277.
Es gibt zwei Arten:
(1) Unorganische Änderung, dabei wird der ursprüngliche Wortkörper leicht verändert und es ergibt sich ein Bedeutungsunterschied; z.B.: „kümmert sich mehr um den Krug als um den Krieg“ [Schiller, Wall. Lager 8, 500]; oder es ergibt sich Bedeutungsverwandtschaft: z.B. „parvo animo et pravo“ [Cic., Att. I 13, 2 ]
Qu.: Lausberg, Elemente § 278
(2) Organische Änderung; sie stellt als Paronomasie eine veränderte, aber verwandte Wortbedeutung her. Dabei kann der Bedeutungsunterschied betont sein, z.B. „ton bras est invaincu, mais non invincible“ [Cid II 2, 418] oder die Bedeutungsverwandtschaft: „non fugis hinc praeceps, dum praecipitare potestas?“ [Aen. IV 565]
Qu.: Lausberg, Elemente § 279

β‘ Polyptoton
(figura ex pluribus casibus, variatio, declinatio, derivatio), Unterfall der adnominatio: Änderung des Wortkörpers in syntaktischer Hinsicht (flexivische Änderung; Ggs. wortbildende Änderung, die die Wortbedeutung betrifft): dasselbe Wort wird innerhalb desselben Satzes bzw. derselben Periode in verschiedenen Flexionsformen (beim Subst. versch. Kasus) wiederholt; z.B. „homo homini lupus“.
Qu.: Wilpert, Sachwörterbuch 8. A. 2001, p. 623; Lausberg, Elemente § 280

γ‘ Figura etymologica
(neuzeitl. Ausdruck; in der Antike derivatio) Stammwiederholung, z.B. „Ich habe ihnen deinen Namen kundgetan und werde ihn weiter kundtun!“ [Joh 17, 26]
Qu.: Lausberg, Elemente § 281

b‘ hinsichtlich des ganzen Wortkörpers:
Synonymie
(exaggeratio a synonymis, communio nominis, congeries verborum idem significantium) Setzung eines völlig anderen Wortkörpers für die gleiche Wortbedeurung durch ein Synonym (gleicher Wortinhalt) oder einen Tropus (nicht ganz gleicher Wortinhalt). Z.B. „cum sim pulvis et cinis“ [Gen 18, 27]; „abiit, excessit, evasit, erupit“ [Cic., Cat. 2, 1, 1]; „mon cœur, mes désirs, ma pensée“ [Polyeucte I 3, 197].
Qu.: Lausberg, Elemente §§ 282-285.
Zum Ganzen vgl. Lausberg, Elemente Teil 3, 1. Kap., III Ornatus B) 1) figurae a) I‘ B‘ 1‘

Teil 3, 1. Kap., III Ornatus B) in verbis coniunctis 1) figurae a) figurae elocutionis β) fig. per detractionem I‘ B‘ 1‘

Syllepsis
(lat. conceptio, gr. syllepsis σύλληψις = Erfassung, Zusammenfassung, das semantisch komplizierte Zeugma): rhetor. Figur der Worteinsparung, Sonderform der Ellipse: einmalige Setzung eines Satzteils (bes. des Prädikats), das mehreren Kola oder Wörtern in versch. grammat. Formen (nach Person, Genus, Numerus und Kasus) oder in versch. Sinn angehört und in den ausgelassenen Fällen sinngemäß in modifizierter Form zu ergänzen ist; meist als rein grammati-sche Form im Ggs. zum semantischen Zeugma (auch semantische S. genannt), wo die Wortbedeutung einmal konkret, einmal metaphorisch zu den bezogenen Kola paßt. Bsp. weniger in antiker Rhetorik als Dichtung. Dt. (oft scherzhaft) nachgeahmt: Der Ang. schlug erst drei Fensterscheiben, dann den Weg zum Bahnhof ein (semantisch); Ihr sucht euren Vorteil, wir (suchen) den unsrigen. Als S. wird auch gelegentlich die „constructio kata synesin“/„ad sensum“ bezeichnet: „Der Worte sind genug gewechselt …“
Qu.: Lausberg, Elemente §§ 325.

RHYTHMUS
harmonische Gliederung einer lebendigen Bewegung in sinnlich faßbare ähnlich wiederkehrende Teile; in der Dichtung die ständig wechselnde, für jeden Vers individuell gestaltete innere Spannungs- und Wirkungsform. Gegensatz: das vorgegebene, gesetzmäßig gleichbleibende metrische Schema. [vgl. Wilpert, Sachwörterbuch, s.v.].

RUBRIZIEREN
(ruber, rubra, rubrum = lat.: rot): Ausführung von Schriftzeichen in Handschriften mit roter Farbe zur Hervorhebung, z.B. bei >>Initialen. Der am leichtesten zu beschaffende rote Farbstoff wurde im Mittelalter aus Mennige (lat. minium >> Miniatur) hergestellt.

SCHRIFTSINNE
Die Auslegung der hl. Schrift umfaßt verschiedene Schichten. Ganz vorne steht der
• buchstäbliche Wortsinn, den die Worte äußerlich kundgeben (littera); dahinter
• der allegorische Sinn (allegoria), der uns lehrt, was über die Gottheit und die Menschheit [Jesu] zu glauben ist; hinter diesem der
• moralische (moralis), der uns lehrt, wie wir leben sollen, und darüber der
• anagogische (anagogia) Sinn, der uns lehrt, wie wir Gott anhangen müssen.
„Littera gesta docet, quid credas, Allegoria;
moralis, quid agas; quo tendas, Anagogia.“
[vgl. Bonaventura [i.e. Johannes Fidanza]: De reductione artium ad theologiam, cap. 5, Mchn, Kösel, 1961; in der Übersetzung von Julian Kaup OFM].

SCHUSTERJUNGE
(Ausdruck aus dem Bereich der Schriftsetzer) Die erste Zeile eines Absatzes, wenn sie am unteren Seitenrand allein als letzte Zeile der Seite zu stehen kommt.
Gegenstück: Hurenkind. So nennt der Schriftsetzer die letzte Zeile eines Absatzes, wenn sie allein als erste an den Beginn einer neuen Seite zu stehen kommt.

SEPTUAGINTA (LXX)
Frühe Übersetzung der hebräischen >> Bibel (= Altes Testament) ins Griechische durch 72 [septuaginta duo] Gelehrte aus Alexandria in Ägypten in der Mitte des III. Jhdts. v.Chr. im Auftrag des Königs Ptolemaios Philadelphos II. Bei Hieronymus heißt sie „Vulgata editio“. Die Septuaginta hat viele theologische Ausdrücke erstmals in griechische Formen geprägt, die dann das Neue Testament und die christliche Theologie übernahmen; z.B. verwendet sie für „Jahwe“ durchgehend die griech. Übersetzung „kyrios“.

STATIONSKIRCHEN
Um an bestimmten Tagen den Gottesdienst in einem Heiligtum zu feiern, das mit dem Tagesthema in besonderer Beziehung stand, verlegte man die Feier gerne in eine sog. „Stationskirche“. Der Brauch kommt aus Jerusalem und setzte sich auch in Rom bald durch. Man zog mit dem Papst von den anderen Kirchen zu dieser und feierte dort die Messe (stare = stillstehen > statio = Standort, Versammlungsort > gottesdienstliche Versammlung). Zu diesen Kirchen gehören vor allem die sieben Hauptkirchen Roms.
Stationsmessen sind seit dem Ende des IV. Jhdts. in der östlichen und in der lateinischen Kirche bezeugt.

STUNDENGEBET
Das Stundengebet (Liturgia Horarum, Officium Divinum) ist vornehmlich ein Lob- und Bittgebet, ein von der Kirche geschuldetes Gebet mit und an Christus. Kleriker (Diakone, Priester, Bischöfe) und Ordensleute sind zu diesem Gebet verpflichtet. Kanoniker (Domkapitel, Chorherren) verrichten es idR gemeinschaftlich.
Bestandteile des Stundengebets sind: Psalmen, Gesänge des Alten und Neuen Testaments (Cantica), Hymnen, Antiphonen, Lesungen aus der Heiligen Schrift und den Kirchenvätern, hagiographische Schriften, Responsorien (mit Versen und Versikeln), Fürbitten (nur zu Laudes und Vesper), Oratio (Collecta).
Brevier: Die Texte des Stundengebets sind im „Brevier“ enthalten, einem Buch, das nach dem II. Vatikanischen Konzil den Titel «Liturgia Horarum» erhielt. Es besteht aus drei Teilen:
1. dem Proprium de Tempore (im vorderen Buchteil; es enthält das liturgische Jahr mit den beweglichen Festen Ostern [Auferstehung], Pfingsten, Sonntage im Jahreskreis),
2. dem Ordinarium (in der Buchmitte; es enthält Psalmen, Hymnen, Cantica, eingeteilt in einen Rhythmus von vier Wochen),
3. dem Proprium de Sanctis (mit Texten zu den Heiligenfesten, wie Stellen aus der Heiligen Schrift und der Hagiographie, mit Hymnen, Antiphonen und Responsorien).
Stundengebet heißt das Officium Divinum, weil es in Abschnitte eingeteilt ist, die den Stunden des Tages entsprechen: „Liturgia Horarum“ oder „Horen“. Das sind die
Hora ad Matutinum, ad Laudes, ad Primam [scil. horam], ad Tertiam, ad Sextam, ad Nonam, ad Vesperas, ad Completorium. Matutin, Laudes und Vesper werden „große“, die übrigen „kleine Horen“ genannt. Die Reform nach dem II. Vaticanum hat drei große (ad Officium lectionis, ad Laudes und ad Vesperas) und vier kleine Horen (Terz, Sext, Non und Komplet) übriggelassen. Die ursprünglich lateinischen Texte werden seither in der Landessprache gebetet bzw. gesungen.
Bestandteile der einzelnen Hore sind:
1. das Invitatorium, das das Tagesoffizium einleitet (gebetet wird Ps 94, in den anderen Horen: „Deus, in adiutorium meum intende, Domine, ad adiuvandum me festina“);
2. Hymnus aus dem Proprium de Tempore oder de Sanctis (in jeder Hore);
3. Psalmen (bis zur Reform in den großen Horen je fünf, jetzt in allen noch drei;
4. Lesungen (in der alten Liturgie las man zur Matutin neun Lesungen mit Responsorien, nach der Reform werden in der Lesehore zwei, in den anderen eine kurze Lesung mit Responsorium, in den Laudes und der Vesper das neutestamentliche Canticum [Gesang] «Benedictus» bzw. das «Magnificat» gebetet;
5. mit den Fürbitten werden Tag und Tagewerk dem Herrn geweiht, dann folgt die
6. Oratio Dominica, das Gebet des Herrn (Vaterunser), und in allen Horen die
7. Oration (Collecta, Schlußgebet); die
8. Benedictio (Segen) schließt alle Horen ab.
[Für Beratung und Unterstützung bei diesem Thema danke ich Herrn Hugo L. Müller.]

SYNALOEPHE
(gr.: Verschmelzung) In römischer und mittelalterlicher Dichtung Verschleifungvon Auslaut und Anlaut beim Zusammenstoß eines Vokals am Wortende mit einem Vokal am Wortanfang. Seit der späteren Kaiserzeit wird dabei die Schlußsilbe nicht mehr nur kurz angeschlagen, sondern ganz unterdrückt (Elision). Elidiert wird auch, wenn ein Wort auf Vokal endet und das nächste mit „h“ beginnt, weil „h“ nicht als Buchstabe, sondern nur als „Aspirationszeichen“ verstanden wird. Elidiert wird ferner, wenn ein Wort zwar nicht auf Vokal, aber auf „m“ endet. Schließlich bleibt ausnahmsweise dann, wenn das zweite Wort „est“ oder „es“ lautet, der Schlußvokal erhalten, statt seiner wird das „e“ von „est“ oder „es“ ausgestoßen. Weitere Einzelheiten bei Crusius § 18.

SYNESIS
ist die „constructio kata synesin“/„ad sensum“: „Der Worte sind genug gewechselt …“; in der >>Rhetorik wird sie gelegentlich als >„Syllepsis“ bezeichnet.
In der Stilistik mangelnde grammatikalische Übereinstimmung (Kongruenz) einander zugeordneter Satzteile (meist Subjekt und Prädikat) in Numerus oder Genus: „Eine Menge Leute waren anwesend.“ - „Das Mädchen trug ihre Haare offen.“

SYNONYMIE
rhetorische Figur: siehe: Rhetorik: Wortspiele

TABULA PEUTINGERIANA
Mittelalterliche Kopie einer römischen Straßenkarte (>> Namen... >> Peutinger).

TAGZEITEN
Zeiten des regelmäßigen gemeinsamen Chorgebets im Kloster und im Domkapitel: Matutin; Laudes; Prim; Terz; Non; Vesper; Complet.

TALION, TALIONSPRINZIP, IUS TALIONIS
talio, onis, f.: die Talion = die Wiedervergeltung eines am Körper erlittenen Schadens durch Gleiches, fast immer im juristischen Sinne (Georges II 3013, mit Nachweisen bei Cato, Cicero, Seneca rhet. [Reden für Nero?] und Gellius XX 1 18 und 35; Joachim Hengstl in DNP 11, 1231/32).
Etymologie: seit Leges XII tabularum 8,2 im Lat.; aus altirisch taile „Miete, Lohn“, kymrisch [Wales] tal ‘solutio, compensatio, pensio‘ bzw. kornisch und altbretonisch tal ‘solvit‘ (Walde-Hofmann, Lateinisches Etymologisches Wörterbuch, II 643/44); eine griechische Wurzel ist nicht ersichtlich; Isidor von Sevilla in etym. V 27, 24 sieht die Wurzel in „talis“: „Talio est similitudo vindictae, ut taliter quis patiatur ut fecit. Hoc enim et natura et lege est institutum, ut ‘laedentem similis vindicta sequatur’. Unde et illud est legis (Matth. 5, 38): ‘Oculum pro oculo, dentem pro dente.‘ Talio autem non solum ad iniuriam referendam, sed etiam pro beneficio reddendo ponitur. Est enim communis sermo et iniuriae et beneficentiae.“
Rechtsgeschichtliches: In grauer Vorzeit, vor vielleicht 5000 oder mehr Jahren, als es noch keine Staatsorganisation gab, wurden Rechtsverletzungen vom Verletzten bzw. dem Stammesverband unbeschränkt gerächt. Dabei kam es leicht zu Exzessen (vgl. Gen 4, 15 und 24 „siebenfach“, Gen 4, 23 „einen Mann für eine Wunde, einen Knaben für eine Strieme“), wie auch die noch heute sogar bei Kulturnationen vorkommende Blutrache zeigt.
In Mesopotamien (Ur-Nammu, König von Ur, 2048 v. Chr. bis 2031 v. Chr.; Cod. Hammurabi 229, König von Babylon 1728 bis 1686), in biblischer Zeit (1000 bis 400 v.Chr.) in Palästina (Ex 21, 24) entwickelte sich die Überzeugung, daß man nach der festgestellten Tat bestrafen müsse. Das war ein Fortschritt gegenüber dem diffusen Rechtsgefühl eines verletzten Familienverbandes: Auf wen es rein äußerlich, also kausal, zurückzuführen war, daß ein anderer z.B. seinen Arm verloren hatte, der wurde bestraft: Talionssystem. „Dieses Verfahren wurde außer durch die Unkompliziertheit des Denkens noch durch das starke Gegenseitigkeitsstreben des Menschen als Naturwesen gefördert: „Wie du mir, so ich dir.“ oder „Aug um Auge, Zahn um Zahn“ (Hellmer, Fischer-Lexikon Recht, Frankfurt 1959, p. 273). Verwandt ist die „spiegelnde Strafe“, bei der die Tat an dem Glied vergolten wird, mit dem sie begangen wurde (z.B. Scharia: Abhacken der Hand des Diebs).
Die Talion wird später (vgl. Cod. Hammurabi 203: Geldbuße für Ohrfeige; lex XII tab. 8, 3: Geldbußen für Knochenbruch) durch eine Geldzahlung ersetzt.

TRALATIZISCH, TRANSLATIZISCH
Aus lat. tralaticius, -a, -um, translaticius (vgl. Georges II, 3176 und 3191), von transferre:
1. Terminus technicus der Grammatik: übertragener, metaphorischer Gebrauch eines Wortes (Ggs. proprius = eigentlich);
2. überliefert, tradiert: das «edictum tralaticium»: 367 v.Chr. spaltete man in Rom die Gerichtsbarkeit von der konsularischen Gewalt ab und schuf für Streitigkeiten der Stadtbürger untereinander einen „praetor urbanus“ als Stadtgerichtsherrn. Dieser hatte erstens die bestehenden Gesetze, also die «Leges XII tabularum», anzuwenden, zweitens konnte er aber auch das Recht fortbilden, wo diese Gesetze keine Lösungen boten. Seine Rechtssprüche wurden auf weißen Holztafeln festgehalten, die man ausstellte und „prätorische Edikte“ nannte. Sie waren ursprünglich nur für die Amtszeit dieses Prätors (1 Jahr) bestimmt und gültig. Der Nachfolger konnte sie bestätigen oder durch eigene ersetzen. „In der Natur der Dinge aber lag es, daß ein großer Teil des Edikts bald herkömmlich stehend wiederholt wurde (edictum tralaticium) und daß der Nachfolger sich auf Zusätze (nova edicta, nova clausula) beschränkte... Schon zu Ciceros Zeit war der größte Teil des prätorischen Edikts tralatizischer Natur, so daß Cicero das prätorische Recht (das ja auf keiner lex beruhte) als eine Art des Gewohnheitsrechts bezeichnet (De inventione II 22 § 67).“ (vgl. Rudolph Sohm, Ludwig Mitteis, Leopold Wenger: Institutionen, Geschichte und System des Römischen Privatrechts, 17. Aufl., Berlin 1949, p. 72ff.[76])
3. Weitere Übss. des Begriffs bei Georges II, 3191 und bei Heinichen, PONS-Globalwörterbuch.

UNIERTE KIRCHEN
Aus der Orthodoxie kommende Teilkirchen, die sich der Lateinischen Kirche angeschlossen haben. Sie bewahren vor allem ihre von der römischen unterschiedene Liturgie sowie das >>Credo ohne Filioque und die Priesterehe.

VERS

lat. versus = Umwendung, bes. des Pfluges. Seit s. XVII. dt. als Ersatz des mhd. „rîm“ (stichos) metrisch gegliederte und durch den Rhythmus zur in sich geschlossenen Einheit durchgeformte Wortreihe; zeitlich: durch Pause am Versende gekennzeichnete Ordnungseinheit des Gedichts, mit korrespondierender regelmäßiger Wiederholung.
[Qu. und ausführlich: Wilpert, Sachwörterbuch s.v.]

VERSUS

1) s. Def. >>Vers;
2) Psalmvers; sein Merkmal ist die Kongruenz von rhythmischer und logischer Einheit des Textes;
3) Gregorianik: Psalm- oder Canticumvers, Text- und Melodiezeile des „Gloria in excelsis deo“ und „Credo in unum deum“, Einzelstrophe der Hymnen usw.;
4) innerhalb des Tropenrepertoires Name für die einzelnen Zeilen eines längeren Tropus, etwa zum „Gloria in excelsis deo“;
5) eine Ende s. IX. in St. Gallen gepflegte Form lyrischer Dichtung, Vorläuferin der ab 1100 aufblühenden Gattung der Prozessionshymnen. Abgrenzung zu den Offiziumshymnen durch die metrische Textstruktur und Hinzufügung eines Kehrverses;
6) das ein- und mehrstimmige lateinische Lied im Repertoire von St. Martial in Limoges in Aquitanien (gegr. 848, zerstört 1792); von dort sind 23 Hss. mit einstimmiger Musik erhalten; hier blühte im s. XII. der Versus (später Conductus genannt) als neue Gattung der einstimmigen Musik (in Verbindung mit diesen lateinischen Strophenliedern entstand auch ein ausgedehntes Repertoire zweistimmiger Musik);
7) Im MA gebräuchlicher Name für das liturgische Drama, auch für einzelne Strophen, Doppelzeilen usw. innerhalb eines Stückes;
[Qu.: Riemann, 2. Band, p. 650]

VETUS LATINA
So (oder als „Praevulgata“) bezeichnet man die Gesamtheit der altlateinischen Bibelübersetzungen (vor der Vulgata des hl. Hieronymus). Die ältesten Zeugnisse dafür stammen zwar aus Nordafrika, sie gehen aber wahrscheinlich auf eine lateinische Übersetzung des Diatessaron des Tatian (bzw. eine solche des Schriftencorpus des Markion) zurück, die in Rom entstanden ist. Auch haben einzelne Autoren (z.B. der Kirchenvater Tertullian) von Fall zu Fall eigenständig Übersetzungen des griechischen Urtextes angefertigt. Die Bezeichnung «Itala» (Augustinus, De doctrina christiana 2, 15) bezieht sich auf eine zur Zeit des hl. Augustinus in einem Teil Italiens gebräuchliche Übersetzung.
Manche Autoren, z.B. Bernhard von Clairvaux, zitieren vereinzelt die Itala auch noch nachdem sich die Vulgata durchgesetzt hat.

VIATICUM
(Wegzehrung) Form der Krankenkommunion für Sterbende, sakramentale Hilfe, die dem Sterbenskranken „mit auf den Weg“ gegeben wird. Als „Rekonziliation“ (Bußdisziplin) festgelegt von Konzil von Nikaia, can. 13. i Verbindung mit der Kommunion, ab s. IV selbstverständliche Praxis nur mehr als Sterbekommunion. Einzelheiten LThK X 762.

VOX NIHILI
f., lat.: aus Schreibfehlern oder Irrtümern der Kopisten hervorgegangenes sinnloses Wort [Wilpert, Sachwörterbuch, 8. A. p. 894]; Beispiel bei Plautus, Stichus v. 189: nihili quidem hercle verbumst ac vilissimum (verbum nihili).

WALLFAHRTSLIEDER
s. Gradualpsalmen

WOCHENTAGE
Die Woche (griech., lat.: hebdomas).
Bezeichnungen der Wochentage:
Sonntag – Dominica [dies] - feria prima (im Italienischen: domenica, im Spanischen, Portugiesischen: domingo, im Französischen: dimanche).
Der Wochenfeiertag, mit dem die Woche in Erinnerung an den letzten Schöpfungstag endete, war im Judentum der Sabbat (Gen [1 Mos] 2,2; Ex [2 Mos] 20,10). Die Christen machten den darauf folgenden Tag, den ersten Tag der Woche, zum Wochenfeiertag, zum Gedächtnis an die Auferstehung Christi, die am dritten Tage (römischer Zählung, bei der der erste Tag – Karfreitag, Todestag Christi – mitgezählt wird) nach der Kreuzigung war. Man sagt auch: una sabbatorum, una sabbati, prima die sabbatorum = am ersten Tag der Woche, am Sonntag. Vgl. Lk 24,1: Una autem sabbati = am ersten Tag der Woche.
Montag – feria secunda (noch im Portugiesischen: segunda feira) – in der Karwoche: Karmontag
Dienstag – feria tertia (terça feira) – in der Karwoche: Kardienstag
Mittwoch – feria quarta (quarta feira) – in der Karwoche: Karmittwoch
Donnerstag – feria quinta (quinta feira) – in der Karwoche: feria quinta in cena Domini, Gründonnerstag
Freitag – feria sexta (sexta feira) – in der Karwoche: feria sexta in passione et morte Domini, auch: in parasceve (Rüsttag) Karfreitag
Samstag – sabbatum [hebr.: Ruhe] – in der Karwoche: sabbatum sanctum, Karsamstag [nicht: Ostersamstag!]
Anm.: Vom Ostersonntag bis zum Samstag nach Ostern erhalten die Wochentage im Deutschen das Präfix ”Oster-”, weshalb – entgegen gelegentlicher Übung – Ostersamstag der Samstag n a c h Ostern ist.

ZELEBRATIONSRICHTUNG
Bis zur Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils blickte der Priester während der Eucharistiefeier überwiegend (d.h. wenn er sich nicht ausdrücklich an die Gläubigen wandte) zum Altar, d.h. idR. nach Osten, zur aufgehenden Sonne (= Symbol für Christus) hin, bzw. in Richtung auf Jerusalem als dem Ort der Auferstehung Christi; seit Vaticanum II wendet er sich, zur Betonung des Mahlcharakters der Feier, zu den Gläubigen hin (im Sinne einer „actuosa participatio“ der Gläubigen an der Meßopferfeier). Vgl. a. >>Evangelienseite.
[vgl. a. Jungmann, Band I, II. Teil, Kap. 6 („Formen der Teilnahme des Volkes“); bes. p. 313f. und Anm. 29, letzter Teil].
 
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